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Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs schafft Rechtssicherheit - KEK hat 2006 in Sachen ProSiebenSat.1-Übernahme durch Axel Springer AG Beurteilungsspielraum überschritten

15.02.2012 | 07 2012

Der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), Siegfried Schneider, begrüßt das heutige Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH), das der Klage der Axel Springer AG wegen der 2006 gescheiterten Übernahme der ProSiebenSat.1 AG stattgegeben hat. Das Urteil schaffe Klarheit und Rechtssicherheit in der Anwendung der gesetzlichen Vorgaben zum Medienkonzentrationsrecht, so Schneider.

Formell ist die BLM zwar die Beklagte im betreffenden Verfahren, weil sie die damalige Entscheidung der KEK (Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich) ausführen musste, wonach Springer für die Übernahme der ProSiebenSat.1-AG keine medienrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt wurde. Inhaltlich hatte aber auch der BLM-Medienrat die Entscheidung der KEK als rechtswidrig bewertet.

Nachdem das Verfahren bereits durch mehrere Instanzen geführt wurde, hat der BayVGH heute verkündet, dass die KEK-Entscheidung rechtswidrig war, weil sie den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum in mehrfacher Hinsicht überschritten habe. Da der vorgegebene Schwellenwert von 25 Prozent Zuschaueranteil für eine Übernahme im Fernsehmarkt mit 22,06% deutlich unterschritten worden sei, hätte die KEK die Beteiligung der Springer AG auf medienrelevanten Märkten damals gar nicht prüfen dürfen, zumal nicht ausreichend dargelegt wurde, warum es sich in Sachen ProSiebenSat.1 um einen Ausnahmefall handele.


>> Kontakt: Bettina Pregel, Tel. (089) 63808-318, bettina.pregel@blm.de