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Medienrat beschließt Fernsehfensterrichtlinie

10.05.2012 | 25 2012

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2012 die Gemeinsame Richtlinie der Landesmedienanstalten zur Sicherung der Meinungsvielfalt durch regionale Fenster in Fernsehvollprogrammen nach § 25 Rundfunkstaatsvertrag (Fernsehfensterrichtlinie) beschlossen.

Gemäß § 25 Abs. 4 Rundfunkstaatsvertrag sind die beiden Veranstalter der bundesweit verbreiteten reichweitenstärksten Fernsehvollproramme verpflichtet, sog. Fensterprogramme zur aktuellen und authentischen Darstellung der Ereignisse des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens in dem jeweiligen Land aufzunehmen. Zur Konkretisierung dieser Verpflichtung haben die Landesmedienanstalten 2005 eine Gemeinsame Richtlinie verabschiedet.

Die beschlossenen Änderungen beschränken sich im Wesentlichen auf redaktionelle Anpassungen an die aktuelle Fassung des Rundfunkstaatsvertrages.


>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de