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Medienrat beschließt Änderung der Richtlinie zur Förderung der technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten

10.05.2012 | 26 2012

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2012 folgende Änderungen der Richtlinie zur Förderung der technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten nach dem Bayerischen Mediengesetz beschlossen: Im Rahmen der DABplus-Einführung soll die Förderung der Hörfunkprogramme des Aus- und Fortbildungskanals (AFK) und der Hörfunkprogramme gemeinnütziger Anbieter neu geregelt werden.

Für die AFK-Programme und für die UKW-Programme gemeinnütziger Anbieter soll ein neues Versorgungskonzept in den regionalen DAB-Netzen entwickelt werden. So könnte je Programm oder Programmgruppe (z.B. LORA und Radio Feierwerk) eine DAB-Kapazität bereitgestellt werden, um die zeitpartagierte Nutzung, die über die UKW-Frequenzen stattfindet, über den Verbreitungsweg DABplus aufzulösen.

Während bei den AFK-Programmen eine Vollförderung durch die Richtlinie für die Förderung der technischen Infrastruktur gegeben ist, ist für die gemeinnützigen Anbieter derzeit eine 60 %-Förderung vorgesehen. Sollte ein gemeinnütziger Anbieter sein Programm sowohl über UKW wie auch über DABplus verbreiten, sieht die neue Regelung eine Erhöhung der Förderquote für die Infrastrukturkosten auf 80 % vor.

Der Medienrat hat die Geschäftsführung der Landeszentrale gebeten, gegenüber den Gremien nach Ablauf eines Jahres über die Entwicklung der Kosten zu be-richten.


>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de