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BLM legt Rechtsgutachten zu ihren Aufgaben vor

08.10.2012 | 64 2012

Mit der zentralen Aufgabennorm für die BLM (Art. 11 BayMG) befasst sich zur Zeit der Gesetzgeber. Dazu haben im Gesetzgebungsverfahren interessierte Kreise Stellungnahmen abgegeben. Die BLM hat ein Gutachten zu den rechtlichen Grundlagen ihrer Aufgaben durch den renommierten Rundfunkrechtler Professor Dr. Herbert Bethge, emeritierter Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Wirtschaftsverwaltungs- und Medienrecht an der juristischen Fakultät der Universität Passau, in Auftrag gegeben. 

Der Gutachter stellt fest, dass der bisherige gesetzliche Aufgabenkatalog mit der Bayerischen Verfassung in Einklang steht. Das gilt auch für die Möglichkeit der BLM, zusätzliche Aufgaben im Rahmen ihrer öffentlichen Zweckbindung zu definieren. „Der Medienrat konsolidiert die Kompetenzgerechtigkeit und die Richtigkeitsgewähr der Aufgabenerfüllung durch die BLM“, so der Gutachter.

Das Rechtsgutachten mit dem Titel „Der Aufgabenkatalog der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien“ wurde dem Leiter der Bayerischen Staatskanzlei überreicht. Es steht der Öffentlichkeit als Band 4 der E-Book-Reihe der BLM zur Verfügung: http://www.blm.de/blm_ebooks/4_12/index.html.de.