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Pressemitteilungen

Änderung der Geschäftsordnung des Medienrats

12.12.2013 | 73 2013

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2013 die Änderung der Geschäftsordnung des Medienrats beschlossen und den Vorsitzenden ermächtigt, die Geschäftsordnung mit neuer Paragrafenfolge und um redaktionelle Unstimmigkeiten bereinigt neu bekanntzumachen.

Zu den wichtigsten Änderungen gehört, dass anstelle des bisherigen Programmförderausschusses und des Technikausschusses neu ein Ausschuss für Fragen der Medienkompetenz und des Jugendschutzes (Medienkompetenz-Ausschuss) und ein Ausschuss für Fragen der Medienentwicklung und der digitalen Innovation (Digital-Ausschuss) gebildet werden.

Die Aufgaben des Medienkompetenz-Ausschusses umfassen folgende Bereiche:

  • Fragen der Vermittlung von Medienkompetenz
  • die Begleitung medienpädagogischer Veranstaltungen
  • die Förderung von Medienkompetenzprojekten
  • die Beratung der übereinstimmenden Satzungen und Gemeinsamen Richtlinien nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
  • die Beratung von Jugendschutzfragen im Hörfunk und im Fernsehen
  • die Beratung von Jugendschutzfragen in Telemedien

Der Digital-Ausschuss hat folgende Aufgaben:

  • allgemeine Fragen des technischen Konzepts für eine landesweite, regionale und lokale Rundfunkstruktur (Art. 11 Abs. 1 Nr. 6 BayMG)
  • Fragen der Versorgung Bayerns mit Frequenzen, Kabelanlagen und technischen Einrichtungen und die Zuweisung technischer Übertragungskapazitäten (Art. 11 Abs. 1 Nrn. 7 und 10 BayMG)
  • Fragen der Zusammenarbeit bei der Satellitennutzung (Art. 11 Abs. 1 Nr. 8 BayMG) und der Verbreitung von in Bayern organisierten bundesweiten Rundfunkprogrammen in anderen Ländern (Art. 11 Abs. 1 Nr. 9 BayMG)
  • Fragen der Archivierung von Programmen privater Anbieter (Art. 11 Abs. 2 Nr. 4 BayMG)
  • Fragen der Digitalisierung der Verbreitungswege und der Medienkonvergenz
  • Fragen des Betriebs von Plattformen und Intermediären (Suchmaschinen, soziale Netzwerke) einschließlich der Satzungen und Richtlinien nach § 53 RStV
  • Fragen der Entwicklung neuartiger inhaltlicher Angebote, programmbegleitender Dienste und Applikationen für die digitalen Verbreitungswege
  • Fragen der Netzpolitik, insbes. mit Auswirkungen auf den Medienbereich
  • Fragen der Entwicklung des Medienstandortes Bayern

Der Medienkompetenz-Ausschuss und der Digital-Ausschuss bestehen jeweils aus elf Mitgliedern. Hiervon werden drei Mitglieder vom Grundsatzausschuss aus dessen Mitte gewählt, vier Mitglieder vom Hörfunkausschuss aus dessen Mitte sowie vier Mitglieder vom Fernsehausschuss aus dessen Mitte gewählt.

Die Aufgaben des Hörfunkausschusses und des Fernsehausschusses werden in Teilbereichen erweitert.


>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de.