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Medienrat genehmigt Änderung der Volksbegehren- und Volksentscheidewerbesatzung

07.02.2013 | 05 2013

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 7. Februar 2013 folgende Änderung der Satzung über die Werbung aus Anlass von Volksbegehren und Volksentscheiden beschlossen:

Es wird ein neuer § 7 mit einer Kostenerstattungsregelung in die Satzung aufgenommen. Wie bei der Wahlwerbung können die Anbieter von Anspruchsberechtigen höchstens die Erstattung der durch die Ausstrahlung der Werbesendung entstehenden Selbstkosten verlangen. Als pauschalierte Obergrenze wird entsprechend der bisherigen Handhabung bei der Wahlwerbung 35 % der für die Wirtschaftswerbung geltenden Produkt-Sekunden-Preise festgelegt. Es bleibt den jeweiligen Anbietern jedoch unbenommen, im Einzelfall nachzuweisen, dass die tat-sächlichen Selbstkosten diesen Betrag übersteigen. In diesem Fall sind die nachgewiesenen tatsächlichen Selbstkosten erstattungsfähig.

Die Änderungssatzung wird auf der Homepage der Landeszentrale unter „Amtliche Mitteilungen“ veröffentlicht.

 


>> Kontakt: Bettina Pregel, Tel. (089) 63808-318, bettina.pregel@blm.de