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Kirchenmagazin „Kirche in Bayern“ als Spartenangebot genehmigt

07.02.2013 | 06 2013

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 7. Februar 2013 der Arbeitsgemeinschaft Kirchenmagazin im bayerischen Privatfernsehen GbR die Verbreitung eines Spartenangebots in von der Landeszentrale genehmigten lokalen/regionalen Fernsehangeboten in Bayern mit einem Sendeumfang von 30 Minuten pro Woche bis 31.12.2016 genehmigt. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der lokalen/regio¬nalen Fernsehanbieter.

Die Arbeitsgemeinschaft Kirchenmagazin im bayerischen Privatfernsehen GbR wird gemäß Art. 23 Bayerisches Mediengesetz (BayMG) mit einem Sendezeitumfang von 30 Minuten betraut.

Seit 01.01.2013 sind die Förderbereiche nach Art. 23 BayMG – die Programm-verbreitungskosten und die Programmherstellungskosten – zwischen dem Freistaat Bayern einerseits und der Landeszentrale andererseits faktisch getrennt.

Die Änderung der Rechtsgrundlagen bedingt nunmehr, dass das Kirchenmagazin in allen Versorgungsgebieten, in denen es zur Ausstrahlung gelangt, als Spartenangebot genehmigt und betraut ist, da andernfalls keine Verbreitungskosten mehr gefördert werden könnten.

 


>> Kontakt: Bettina Pregel, Tel. (089) 63808-318, bettina.pregel@blm.de