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Beschließender Ausschuss des Medienrates der BLM und Erweiterter Ältestenrat des Rundfunkrates des BR verabschieden Resolution zur terrestrischen Fernsehversorgung in Deutschland

14.06.2013 | 29 2013

Der Erweiterte Ältestenrat des Rundfunkrates und der Beschließende Ausschuss des Medienrats der BLM trafen sich gestern zu ihrer zehnten gemeinsamen Sitzung in der Landeszentrale. Neben den Vorsitzenden des Medienrats und des Rundfunkrats, Dr. Erich Jooß und Bernd Lenze waren auch der Intendant des Bayerischen Rundfunks, Ulrich Wilhelm und der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, Siegfried Schneider als Gäste bei dem Treffen dabei. Thema der gemeinsamen Sitzung war u.a. die Zukunft der terrestrischen Fernsehversorgung in Deutschland.

Dazu wurde von den beiden Gremien einstimmig folgende Resolution verabschiedet:

„Der Beschließende Ausschuss des Medienrats der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien und der Erweiterte Ältestenrat des Rundfunkrats des Bayerischen Rundfunks sehen die Thematik der zukünftigen Ausgestaltung der Kommunikations- und Medieninfrastruktur als eine der vordringlichsten Fragen der deutschen Medien- und Infrastrukturpolitik. Es geht dabei um die Weiterentwicklung und Zukunftsfähigkeit des Rundfunks und der Netzinfrastrukturen für den Rundfunk.

Die Vertreter des Medienrats und die Vertreter des Rundfunkrats fordern daher:

  • Unter Beteiligung aller relevanten Marktbeteiligten der Rundfunk- wie Telekommunikationsbranche sowie der Landes- wie Bundespolitik ist ein Konzept zukunftsfähiger Netzstrukturen für die Verbreitung von Rundfunk konstruktiv zu erstellen.
     
  • Dabei sind medien- und infrastrukturpolitisch erwünschte Zielsetzungen zum Wohle der Verbraucher und der Gesellschaft ebenso zu berücksichtigen, wie wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle.
     
  • Dem Rundfunk muss dediziertes Rundfunkspektrum dauerhaft zugewiesen werden; insbesondere darf keine voreilige Umwidmung auch von Teilen des für die digital-terrestrische Rundfunkverbreitung genutzten UHF-Frequenzbandes an den Mobilfunk erfolgen.
     
  • Der Empfang von über Rundfunknetze verbreiteten Inhalten mit Mobilfunk-endgeräten (Smartphones, Tablets) ist durch die Mobilfunkbetreiber zu ermöglichen und zu unterstützen.

Der Rundfunk benötigt den Raum und die Planungssicherheit für eine Einführung von neuen Technologien wie DVB-T2. Hinsichtlich der Langzeitperspektive müssen parallel zu den technischen Diskussionen geeignete politische und regulatorische Rahmenbedingungen für die integrierte Mediendistribution mit einem intelligenten Datenverkehrsmanagement geschaffen werden – in Medien- wie Wirtschafts- und Technologiepolitik. Dies sichert die Zukunftsfähigkeit des Medien- und Kommunikationsstandortes Deutschland und ist damit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.“