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Medienrat genehmigt Übernahme der SV Teleradio durch die rt.1 media group GmbH

20.02.2014 | 13 2014

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2014 die Übernahme der SV Teleradio Produktions- und Beteiligungsgesellschaft für elektronische Medien mbH (SV Teleradio) durch die rt.1 media group GmbH (rt.1) genehmigt. Die SV Teleradio war bisher eine 100 %-ige Tochtergesellschaft des Süddeutschen Verlages. Die rt.1 media group GmbH ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Presse Druck- und Verlags GmbH, des Verlagshauses der Augsburger Allgemeinen.

Die SV Teleradio bündelte als Holdinggesellschaft die Beteiligungen des Süddeutschen Verlages an Unternehmen mit audiovisuellen Medien. Die Beteiligungen wurden dabei unmittelbar und mittelbar insbesondere über die Mediengesellschaften der bayerischen Tageszeitungen für Kabelkommunikation (MBT I, MBT II und MBT III) sowie über die RBTZ Rundfunk Beteiligungsgesellschaft Bayerischer Tageszeitungen mbH & Co. KG gehalten. An der RBTZ wird der Süddeutsche Verlag auch in Zukunft 7,16 % halten (bisher 24,14 %) und so weiterhin mittelbar an bayerischen lokalen Hörfunk- und Fernsehanbietern beteiligt bleiben. In Einzel¬fällen war die SV Teleradio bisher auch unmittelbar an Anbietern oder im Fall von Radio Gong München als Anbieter selbst genehmigt.

Die von der Übernahme der SV Teleradio durch die rt.1 media group betroffenen Hörfunk- und Fernsehanbieter in Bayern können ihre Anbietertätigkeit ohne Einschränkung fortsetzen. Im Fall von Radio Fantasy Augsburg wird rt.1 mit der vorliegenden Änderung auf die bisher bereits genehmigte direkte Beteiligung in Höhe von 19,80 Prozent verzichten.

>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de.