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Medienrat stimmt der Änderung der Aufwendungsersatzsatzung der Kommission für Jugendmedienschutz zu

11.12.2014 | 71 2014
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2014 die Änderung der Satzung über den Ersatz notwendiger Aufwendungen und Auslagen der Mitglieder der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Aufwendungsersatz­satzung (KJM AES) beschlossen.
 
Nach § 14 Abs. 7 Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) haben die Mitglieder Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen Aufwendungen und Auslagen nach Maßgabe übereinstimmender Satzungen der Landesmedienanstalten. Die derzeit gültige Satzung berücksichtigt nicht die neuen Strukturen, insbesondere die Arbeitsgruppen, die im Zuge der Verteilung der Themenverantwortung eingerichtet wurden. Die Erhöhung der monatlichen Sitzungspauschale für die Mitglieder, die nicht aus dem Kreis der Landesmedienanstalten kommen, soll den Mehraufwand eines höheren Sitzungsaufkommens abdecken.
 
§ 1 Abs. 2 und § 6 erfassen erstmals Mitglieder von Prüfgruppen, die nicht von den Landesmedienanstalten entsandt werden. Sie können Sitzungsgeld in Höhe von 100,- Euro pro Sitzungstag und Reisekosten­erstattung beanspruchen.