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Medienrat beschließt Änderung seiner Geschäftsordnung

09.10.2014 | 52 2014
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag vom 25. März 2014 zum Anlass genommen, seine Geschäftsordnung zu ändern. In seiner Sitzung am 9. Oktober 2014 hat er folgende Änderun­gen beschlossen:
 
  • Nach erfolgter Genehmigung der Niederschrift durch den Medienrat werden die Protokolle künftiger Medienratssitzungen im Internet­auftritt der Landeszentrale der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, soweit es in öffentlicher Sitzung behandelte Tagesordnungspunkte betrifft (§ 4 Abs. 4).

     
  • Um in den Programm-Ausschüssen des Medienrats das Staats­fernegebot umzusetzen, werden die Mitgliedszahlen von Hörfunk-, Fernseh- und Grundsatzausschuss um eins vergrößert. Da die Mitglieder des Vorstands des Medienrats, die bisher außer dem Beschließenden Ausschuss keinem anderen Ausschuss angehören, ausnahmslos die gebotene Staatsferne aufweisen, wird jeweils ein Vorstandsmitglied dem Hörfunk-, Fernseh- und Grundsatzausschuss zugeteilt (§ 15 Abs. 1 Satz 1).

     
  • Die Mitglieder des Vorstands des Medienrats können weiterhin an Sitzungen von Ausschüssen, denen sie nicht angehören, mit be­ratender Stimme teilnehmen und Anträge zur Sache stellen (§ 16 Abs. 3 Satz 1).