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BLM-Präsident Schneider zum aktuellen Stand der Auseinandersetzung um Ultimate Fighting

21.05.2015 | 30 2015

BLM-Präsident Schneider informierte in der heutigen Sitzung des BLM-Medienrats die Gremienmitglieder über den aktuellen Stand zu Ultimate Fighting:
 
Schneider: „Wir haben für die vom Medienrat am 12. Februar verab­schiedete Resolution in den zurückliegenden Wochen viel Bestätigung und Unterstützung erhalten, u.a. durch die Bayerische Staatsministerin für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, Ilse Aigner, den Bayerischen Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr, Joachim Herrmann, die Vorsitzende der Sportministerkonferenz und Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport in Nordrhein-Westfalen, Ute Schäfer und den Bayerischen Jugendring. Die zwischenzeitliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Mai hat sich nicht mit der inhaltlichen Rechtmäßigkeit des damaligen Ausstrahlungsverbots auseinandergesetzt, sondern lediglich mit der formalen Zulässigkeit der Klage.
 
Staatsminister Herrmann macht in seinem Brief an mich deutlich, dass er die Resolution des Medienrats inhaltlich teilt gerade wegen der Breitenwirkung solcher Darbietungen im Fernsehen. Er bestätigt die Einschätzung des Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) von 2009 und der Sportministerkonferenz, dass Ultimate Fighting bzw. Mixed Martial Arts wegen der „Pervertierung der sportimmanenten Werte“ nicht als Sportart eingestuft werden kann. Im Übrigen habe das Staats­ministerium des Innern die nachgeordneten Behörden bereits im Jahr 2010 zur Thematik „Ultimate Fighting“ informiert und gebeten, die Durchführung von „Ultimate Fighting-Veranstaltungen“ nach Möglichkeit zu untersagen.
Auch Staatsministerin Ilse Aigner hat in einem Schreiben an ihren Kollegen Herrmann ihre Auffassung unterstrichen, dass Ultimate Fighting-Formate ein erhebliches gesellschaftliches Konfliktpotenzial bergen, indem sie zentralen gesellschaftlichen Werten und Einstellungen wie Rücksichtnahme, Empathie und Gewaltfreiheit zuwiderlaufen.
 
Uneingeschränkte Unterstützung kam auch von Ute Schäfer, der Vorsitzenden der Sportministerkonferenz. Sie bekräftigt in ihrem Schreiben erneut den Beschluss der Sportministerkonferenz vom 19./20. November 2009, dass „Ultimate Fighting“- bzw. „Mixed Martial Arts“-Formate die gesellschaftlichen Wertvorstellungen von Fairplay, der Achtung des Gegenübers und der Unverletzlichkeit der Person missachten.
 
Und schließlich unterstützt auch der Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings die Haltung der BLM ausdrücklich, dass die Ultimate Fighting-Formate wegen der extremen Gewaltdarstellung keine akzeptablen Programminhalte sind. Bei der Ausstrahlung von Ultimate Fighting werde aus kommerziellen Gründen billigend in Kauf genommen, dass Regeln des Fairplay im Sport verhöhnt werden, so der Bayerische Jugendring.
 
Die Rechtmäßigkeit des vom Fernsehausschuss der BLM ausgesprochenen Aus­strahlungsverbots der Ultimate Fighting Championship-Formate von 2010 war ausdrücklich nicht Gegenstand der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerWG) am 6. Mai. Es ging dabei vielmehr um die Frage, ob ein Produzent und Zulieferer von Fernsehprogrammbeiträgen zur Klage gegen eine medienrechtliche Verfügung, die gegenüber dem Fernsehanbieter erging, befugt ist. Dies hat das Gericht bejaht. Die Vorgaben der BLM würden in die Berufsfreiheit des Produzenten eingreifen und könnten diese möglicherweise verletzen, so das Bundesverwaltungs­gericht. Diese rein ökonomisch orientierte Entscheidung kann Folgen für das Rundfunkrecht weit über den konkreten Fall hinaus haben. Was die Zulässigkeit des Angebots angeht, warten wir weiter auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über den Antrag der BLM auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG München.