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Medienrat beschließt Änderung der Programmförderungs-Richtlinie

08.10.2015 | 55 2015
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 8. Oktober 2015 beschlossen, die Aufforderung zur Abgabe von Anträgen zur Förderung besonderer Rundfunk­programmangebote in Zukunft im Internetangebot der Landeszentrale bekannt zu geben und nicht mehr wie bisher im Bayerischen Staats­anzeiger.
 
Die Änderungsrichtlinie wird am 09.10.2015 in Kraft treten, um sie für die Programmförderung 2016 erstmals anwenden zu können. Die Antragsteller für Programmfördermittel 2016 müssen ihre Anträge bis zu der von der Landeszentrale gesetzten Ausschlussfrist im November 2015 stellen.