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Medienrat verlängert Übergangsgenehmigung für drahtlosen Hörfunk Hof

08.10.2015 | 61 2015
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 8. Oktober 2015 beschlossen, die bestehende Übergangsgenehmigung für den drahtlosen Hörfunk im Versorgungs­gebiet Hof über den 31.12.2015 hinaus bis zur Einigung der Anbieter über die Nutzung der beiden UKW-Hörfunksenderketten, längstens bis sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung der Verwaltungs­gerichte in der Hauptsache, zu verlängern. Aktuell werden Radio Euroherz (00:00 bis 12:00 und 18:00 – 00:00 Uhr) und extra radio (12:00 bis 18:00 Uhr) auf der UKW-Frequenz 88,0 MHZ und der zugeordneten Füllsenderfrequenz verbreitet.
 
2013 hatte der Medienrat beschlossen, dass den Hörfunkangeboten extra radio und Radio Euroherz ab Beginn der digitalen Hörfunk­verbreitung in Oberfranken je eine UKW-Hörfunkfrequenzkette im Versorgungsgebiet zur Nutzung zugewiesen werden sollte. Radio Galaxy Hof sollte ab diesem Zeitpunkt ausschließlich in digitaler Technik verbreitet werden.
Mit Blick auf die noch unbefriedigende DAB+-Versorgung im ersten Halbjahr 2016 und auf laufenden Gerichtsverfahren gegen die Ent­scheidung der Landeszentrale hat sich der Medienrat entschlossen, die vormalige Genehmigungssituation übergangsweise zu verlängern.
 
Den Anbietern werden vorbehaltlich eines entsprechenden Antrags Übertragungskapazitäten für die Simulcast-Verbreitung ihrer Angebote in digitaler Technik im DAB+-Standard zugewiesen.
 
Der Präsident wird gebeten, die Bayerische Medien Technik GmbH (bmt) zu veranlassen, mit den Anbietern extra radio und Radio Euroherz Frequenznutzungsverträge mit den gleichen Sendernetzentgelten für beide Frequenzketten im Versorgungsgebiet Hof abzuschließen.