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Medienrat verlängert Genehmigung des Fernsehspartenprogramms "DAF"

08.10.2015 | 57 2015
 
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 8. Oktober 2015 die Genehmigung der DAF Deutsches Anleger Fernsehen AG zur bundesweiten Verbreitung des Fernsehspartenprogramms „DAF“ um acht Jahre verlängert.
 
Die DAF AG hatte Anfang März 2015 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung wurde am 1. Mai 2015 eröffnet. Das Unternehmen soll restrukturiert werden.
 
Nach Einstellung der Satellitenverbreitung soll die Programmverbreitung zukünftig über das Internet (live und als Video-on-demand-Angebot) über die eigene Homepage (www.daf.fm) sowie über Partnerportale (u.a. Onvista, Finanzen.net) erfolgen. Die Live-Verbreitung über
T-Entertain soll voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2015 wieder aufge­nommen werden. Ebenfalls sollen die Programminhalte über Smart-TVs und mobile Endgeräte empfangbar sein.
 
Das Programmangebot von „DAF“ besteht zu 100 Prozent aus eigen­produzierten Börsensendungen mit dem Ziel einer vollumfänglichen Finanzberichterstattung. Den Schwerpunkt der Berichterstattung bilden Finanznachrichten bzw. deren Einordnung hinsichtlich des möglichen Kursverhaltens der betroffenen Märkte/Wertpapiere.
 
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK). Der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) wurde der Verlängerungsantrag zugeleitet.