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Medienrat beschließt Änderung seiner Geschäftsordnung

17.12.2015 | 78 2015
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2015 eine Änderung seiner Geschäftsordnung beschlossen, durch die gewährleistet werden soll, dass die Bestellung des Vorstands des Medienrats generell für die Amtszeit des Medienrats erfolgt.
 
Entsprechend wird § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Medienrats wie folgt geändert:
„Der Medienrat wählt für die Dauer seiner Amtszeit in jeweils der ersten Sitzung je ein Mitglied als Vorsitzenden, als stellvertretenden Vorsitzenden und als Schriftführer.“
 
Die Änderung der Geschäftsordnung tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.