17.12.2015 | 79 / 2015
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2015 eine Änderung der Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten nach dem Bayerischen Mediengesetz beschlossen.
Mit der Änderung durch Ergänzung der Richtlinie um Nr. 4.6 soll die Förderung von DAB-Programmen, die nicht gleichzeitig auch über UKW ausgestrahlt werden, geregelt werden. Die Richtlinie sieht hier auf Antrag eine Erhöhung der Förderquote vor. Eine weitere Änderung in Nr. 4.2 erfolgt wegen eines Übertragungsfehlers in der bisherigen Richtlinie.
Folgende Nr. 4.6 wird neu eingefügt:
4.6 Förderung von DAB-Programmen ohne ergänzende UKW-Verbreitung
Hörfunkprogramme, die terrestrisch ausschließlich über DAB verbreitet werden, können einen Antrag auf Erhöhung ihrer Förderquote bei der Landeszentrale stellen. Bei der Erhöhung werden sowohl programmliche (z. B. Moderation) wie technische innovative Elemente (z. B. Zusatzdienste) bewertet.
In Nr. 4.2 werden in Satz 6 die Worte „Euro“ durch die Worte „Eurocent“ ersetzt.
Die geänderte Richtlinie tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.