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Medienrat beschließt Maßnahmen zur Optimierung und Fortentwicklung der privaten Hörfunkangebote in Bayern

12.05.2016 | 21 2016

Die Landeszentrale hat sich zum Ziel gesetzt, die Voraussetzungen für einen auch in Zukunft gesicherten Bestand an privaten Hörfunk­angeboten zu schaffen sowie für eine technische, wirtschaftliche und inhaltliche Fortentwicklung des Programmangebots zu sorgen. Hierzu hat die Arbeitsgruppe „Hörfunk 2020“ der Landeszentrale ein Struktur­modell für den lokalen Hörfunk entwickelt. Dabei wurden die tech­nischen, programmlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen des Hörfunks in Bayern sowie die strukturellen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen untersucht und auf Basis dieser Erkenntnisse Handlungsempfehlungen formuliert. Nach intensiven Vorberatungen im Hörfunkausschuss hat der Medienrat in seiner Sitzung am 12. Mai 2016 folgende Maßnahmen zur Optimierung und Fortentwicklung des bayerischen Hörfunkkonzepts beschlossen:
 
1. Die Geschäftsführung wird beauftragt, auf die Umsetzung eines kombinierten Strukturmodells für den lokalen Hörfunk hinzuwirken, das die Produktion von zentralen BLR-Wortzulieferungen sowie regionalen Wort- und Musikzulieferungen von lokalen Anbietern vorsieht.
 
2. Die Geschäftsführung wird beauftragt, auf eine Optimierung der BLR-Zulieferungen hinzuwirken, indem sich das BLR-Angebot auf die Nachrichtenproduktion, die Produktion von aktuellen überregionalen Beiträgen, Hintergrundberichten und Rubriken sowie die Erstellung von Musikplaylisten konzentriert. Zudem soll auf den Aufbau eines Nachrichten-Pools für die bayerischen Teilregionen hingewirkt werden. 

3. Um die Zukunft des Mediums Radio in Bayern sicherzustellen setzt die Landeszentrale auf einen Technologiemix. Dieser sieht vor, dass UKW durch DAB+, stationäres und mobiles Internet ergänzt und langfristig möglicherweise ersetzt wird. Die Geschäftsführung wird beauftragt, zehn oder elf DAB+-Verbreitungsgebiete zur flächen­deckenden terrestrischen Versorgung aller Landesteile Bayerns mit digitalem Hörfunk festzulegen. Zudem wird die Geschäftsführung beauftragt, die bayerischen privaten Hörfunkanbieter bei ihrer Forderung nach einer staatlichen Förderung der digitalen technischen Verbreitungskosten zu unterstützen. 

4. Bei neuen lokalen/regionalen Multiplexen wird das Konzept der Simulcast-Verpflichtung (4+4 Regelung) aufgegeben. Die UKW-Anbieter sollen die Möglichkeit haben, frei zu entscheiden, ob ihre Programme auch über DAB+ verbreitet werden sollen. 

5. Die Geschäftsführung wird beauftragt, beim Aufbau neuer regionaler DAB+ Netze den Kultur- und Wirtschaftsraum einer Region zu berücksichtigen. Bei Pro­grammgenehmigungen soll weiterhin der Fokus auflokalen Inhalten liegen. 

6. Die Geschäftsführung wird beauftragt, einen bayernweiten Ausgleich zur angemessenen Verteilung der Verbreitungskosten für den terrestrischen UKW-Hörfunk zu entwickeln. 

7. Die Geschäftsführung wird beauftragt, darauf hinzuwirken, die lokale Programm­vielfalt in den Regionen zu erhalten, mit dem Ziel die lokal-regionale Identität und den Kultur- und Heimatbegriff der unterschiedlichen Regionen zu stärken. So könnte eine intensivere Zusammenarbeit von lokalen Stationen mit Gruppen und Initiativen mit kulturellem, heimatpflegerischen, sozialen oder kirchlichen Schwerpunkten angeregt werden, um Aktivitäten im Sinne eines Bürgerradios zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang könnten auch Beiträge von der Bürgerradioplattform der BLM für die lokalen Anbieter zur Verfügung gestellt werden. Die Landeszentrale unterstützt die Beibehaltung eigener lokaler Morgensendungen und den Ausbau lokaler Programmschienen. Außerdem überprüft die Landeszentrale die programmliche Positionierung und inhaltliche Qualität des redaktionellen Wortprogrammes sowie die Musikgestaltung in den Hörfunkprogrammen privater Anbieter, um auf eine Optimierung der Programme hinzuwirken. 

8. Die Geschäftsführung wird beauftragt, auf die Beibehaltung der Unabhängigkeit von egoFM und Galaxy hinzuwirken, um die privaten UKW-Märkte für junge Hörer in Ballungsgebieten und Landgebieten zu stärken und konkurrenzfähig zu halten. Zudem soll auf die Optimierung des Galaxy-Zuliefer-Konzeptes und die Professionalisierung und Modernisierung der lokal produzierten Galaxy-Programme hingewirkt werden, z.B. durch eigene lokal produzierte Morgen­sendungen und Drivetime-Sendungen. 

9. Die Geschäftsführung wird beauftragt, das BLM-Workshop-Angebot auf die Bedürfnisse lokaler Stationen hin auszubauen. Weiterhin dringt die Landes­zentrale auf die Entwicklung und Durchsetzung von verpflichtenden Aus- und Fortbildungsstandards in Bayern und auf die Stärkung der digitalen Aus­bildungsschwerpunkte und der Bereiche Vermarktung/ Verkauf in den Stationen.

10. Die Geschäftsführung wird beauftragt, auf die Anbieter einzuwirken, sich nachhaltig den Herausforderungen des digitalen Wandels zu stellen und alle verfügbaren Ausspielwege für ihre Programminhalte zu nutzen. Die Landes­zentrale wird sich im Rahmen der Netzneutralität regulatorisch für die Gleichbehandlung von Hörfunkangeboten zu anderen Mediendistributionsformen einsetzen. 

11. Die Geschäftsführung wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass der Umfang der Werbung in den Programmen des BR unabhängig von einer ländereinheitlichen Entscheidung sukzessive auf 60 Minuten reduziert und auf ein Programm begrenzt wird. 

12. Die Geschäftsführung wird beauftragt, auf die Verhinderung geografisch differenzierter Werbeschaltungen bei überregionalen privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern sowie auf eine optimale Ausschöpfung der lokalen und regionalen Werbemärkte durch den Lokalfunk hinzuwirken. 

13. Die Geschäftsführung wird beauftragt, in Absprache mit Antenne Bayern/BLW/BLR im Rahmen der Verlängerung der Genehmigung von Antenne Bayern darauf hinwirken, dass die Kooperationsvereinbarung fortgesetzt und ggf. eine Anpassung einzelner Bestimmungen des Vertrages vorgenommen wird.