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Mixed Martial Arts–Kämpfe gehen in die nächste juristische Runde - BLM erringt Etappensieg im Streit um das Fernsehverbot für Ultimate-Fighting-Formate

13.07.2016 | 41 2016
Am 1. Juli 2016 gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) dem Antrag der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) statt, die Berufung gegen ein Urteil des VG München vom 09.10.2014 zuzulassen. Das VG München hatte Anfang 2015 eine Entscheidung der BLM aus dem Jahr 2010 aufgehoben, mit der dem Rechtsvorgänger von Sport1 aufgegeben worden war, bestimmte Ultimate-Fighting-Formate durch genehmigungsfähige andere Programminhalte zu ersetzen. Sport1 war der Aufforderung nachgekommen. Die ZUFFA UK Ltd. als Vermark­ter der Ultimate-Fighting-Championship in Europa, hatte gegen die Entscheidung geklagt. Das VG München hob die Entscheidung der Landeszentrale auf und ließ die Berufung nicht zu.
 
Die BLM sah sich in ihrer Verantwortung als öffentlich-rechtliche Trägerin der Programmangebote nach dem Bayerischen Mediengesetz, die ihr die bayerische Verfassung zuweist, beeinträchtigt und machte beim BayVGH die Verletzung ihrer Rechte durch die Entscheidung des VG München geltend. Der BayVGH hat die Berufung zugelassen, weil die Rechtssache besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten aufweist. Im Berufungsverfahren besteht nunmehr die Möglichkeit, alle Gesichts­punkte des Falls noch einmal gerichtlich prüfen zu lassen.