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Medienrat beschließt Zugangs- und Plattformsatzung nach § 53 RStV

06.10.2016 | 59 2016
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 6. Oktober 2016 die Neufassung der Satzung über die Zugangsfreiheit zu digitalen Diensten und zur Plattform­regulierung gemäß § 53 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) beschlossen. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten hatte den Entwurf erstellt und mit der Gremienvorsitzenden­konferenz abgestimmt. Die Satzungen werden übereinstimmend in den Ländern erlassen.
 
Sie treten in Kraft, wenn sie von allen Landesmedienanstalten beschlossen und nach den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen veröffentlicht wurden.