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Medienrat verabschiedet Ziele für Bürgerradio-Projekte

15.12.2016 | 86 2016
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 15. Dezember folgende Ziele, Strukturmerk­male und Kriterien zur Etablierung von Bürgerradio-Projekten in Bayern verab­schiedet:
 
1. Partizipation
Um bayerische Bürger mit ihren eigenen Themen aktiv am Meinungs­bildungsprozess zu beteiligen, soll deren Engagement am Medium Radio gefördert werden. Die Gestaltung von Bürgerradioaktivitäten ist als wichtiger Beitrag zur Meinungsvielfalt zu werten.
 
2. Medienkompetenz
Ziel der Bürgerradioprojekte soll auch die Förderung von Medienkom­petenz sein und die Qualifikation der Bürger im Umgang mit Medien im lokalen Raum.
 
3. Lokalität
Das Hörfunkkonzept 2020 sieht vor, die lokale Programmvielfalt in den Regionen zu erhalten, um die lokal-regionale Identität und den Kultur- und Heimatbegriff der unterschiedlichen Regionen zu stärken. Deshalb sollen auch Bürgerradios in ihren Beiträgen den Schwerpunkt der Inhalte auf lokale bzw. regionale Themen legen.
 
4. Öffentlichkeit
Um die Ergebnisse der Bürgerradioarbeit zu vernetzen und auch einer überregionalen Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sollen die Beiträge über das Internet verbreitet werden. Dazu dient auch die von der BLM eingerichtete Bürgerradioplattform www.machdeinradio.de.
 
5. Kooperation
Die Vernetzung der regionalen Radio-Angebote mit Akteuren vor Ort soll ein wichtiger Bestandteil der Bürgerradioprojekte sein. Um die lokal-regionale Identität und den Kultur- und Heimatbegriff der unterschied­lichen Regionen zu stärken, regt das Hörfunkkonzept 2020 eine intensivere Zusammenarbeit von lokalen Stationen mit Gruppen und Initiativen mit kulturellem, heimatpflegerischen, sozialen oder kirchlichen Schwerpunkten an, um Aktivitäten im Sinne eines Bürgerradios zu ermöglichen.
 
Ergänzend sollen für Bürgerradio-Projekte in Bayern folgende feste Strukturmerk­male und Kriterien gelten:
 
  • Einzelpersonen, Vereine und Institutionen aus Bayern mit ehrenamtlicher, gemeinnütziger bzw. nichtkommerzieller Ausrichtung können Bürgerradio­Projekte aufbauen und ausführen. Finanzierungsmodelle dieser Projekte sind z. B. Mitgliedsbeiträge, Spenden, Projekt-Förderung oder Sponsorengelder. Die Landeszentrale entscheidet nach dem geplanten Angebot, welcher medienrechtliche Status den Projekten zugeordnet werden kann.
  • Die inhaltliche Ausrichtung der Programme soll lokal oder regional verortet sein und mit der Verfassung, den allgemeinen Gesetzen und den allgemei­nen rundfunkrechtlichen Vorschriften, insbesondere dem BayMG im Einklang stehen.
  • Die Bürgerradio-Projektgruppen sollen unterstützt werden, ein Programm nach ihren eigenen Vorstellungen zu machen. Dazu sind radiojournalistische Qualifikationsmaßnahmen und das Erlernen der digitalen Produktionstechnik notwendig. Ein entsprechendes Angebot von Qualifizierungsmaßnahmen über Kurse, Coachingmodelle und Kooperationen soll von der Landeszentrale angeregt werden.
Zur Qualitätssicherung der Programme soll ein Katalog für Mindestanforderungen von Qualitätsstandards von der Landeszentrale bereitgestellt werden.