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Medienrat verlängert Genehmigung von Antenne Bayern

14.07.2016 | 46 2016
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 14. Juli 2016 die Genehmigungen der in der Anbietergemeinschaft Antenne Bayern GmbH & Co. KG zusammen­geschlossenen Anbieter
                                                                                 Sendezeitanteile
 
  • Mediengesellschaft der Bayerischen Tageszeitungen
    für Kabelkommunikation mbH & Co. Bayernprogramm
    KG (m.b.t)24,90 %
  • Ufa Radio Programmgesellschaft in Bayern mbH16,00 %
  • Axel Springer SE16,00 %
  • Burda GmbH16,00 %
  • Radio Bavaria Rundfunkprogrammgesellschaft mbH7,00 %
  • Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG7,00 %
  • Medienpool GmbH7,00 %
  • Amperwelle Studio München GmbH6,10 %
 
sowie der Spartenanbieter
 
  • Sankt Michaelsbundzusammen ca. 30 Min.
  • Evangelischer Presseverband für Bayernpro Woche
 
das Programm Antenne Bayern bundesweit über Satellit und landesweit zu verbreiten, unbefristet verlängert. Antenne Bayern ist verpflichtet mit den Spartenanbietern entsprechende Kooperationsvereinbarungen abzuschließen.
 
Ebenfalls verlängert wird die Zusammenarbeit der Anbieter in der Antenne Bayern GmbH & Co. KG.
 
Die Zusammenarbeit in der Vermarktung zwischen dem landesweiten Hörfunk und den lokalen Hörfunksendern gemäß der Kooperations­vereinbarung zwischen der Antenne Bayern GmbH & Co. KG und der BLW Bayerische Lokalradio-Werbung GmbH (BLW) sowie der BLR Dienstleistungsgesell­schaft für Bayerische Lokalradioprogramme mbH & Co. KG (BLR) (Stand 06.06.2016) wird bis Ende 2024 genehmigt.
 
Zur Verbreitung des genehmigten Angebots in Bayern werden die UKW-Frequenzen der landesweiten UKW-Hörfunkkette für die Dauer von acht Jahren zur Nutzung zugewiesen.