06.10.2016 | 63 / 2016
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 6. Oktober 2016 folgenden Beschluss gefasst:
Der Fortführung der Anbietertätigkeit der Anbietergemeinschaft von Radio N1 bestehend auf Hit Radio N1 Anbietergesellschaft mbH und Radio 5 Programm- und Werbegesellschaft mbH stehen auch nach dem Erwerb aller Gesellschaftsanteile durch die Funkhaus Nürnberg Studiobetriebsgesellschaft mbH medienrechtliche Gründe nicht entgegen.
An Hit Radio N1 sind die Gesellschafter Hit Radio N1 Anbietergesellschaft und die Radio 5 Programm- und Werbegesellschaft mbH beteiligt. Zusammen sind sie mit 10 % an der Funkhaus Nürnberg Studiobetriebsgesellschaft mbH beteiligt. Diese Anteile werden jetzt von der Funkhaus Nürnberg Studiobetriebsgesellschaft mbH übernommen.