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Medienrat bestätigt Unbedenklichkeit der Übernahme der Gesellschafteranteile an Radio N1 durch Funkhaus Nürnberg Studiobetriebsgesellschaft mbH

06.10.2016 | 63 2016
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 6. Oktober 2016 folgenden Beschluss gefasst:
 
Der Fortführung der Anbietertätigkeit der Anbietergemeinschaft von Radio N1 bestehend auf Hit Radio N1 Anbietergesellschaft mbH und Radio 5 Programm- und Werbegesellschaft mbH stehen auch nach dem Erwerb aller Gesellschaftsanteile durch die Funkhaus Nürnberg Studio­betriebsgesellschaft mbH medienrechtliche Gründe nicht entgegen.
 
An Hit Radio N1 sind die Gesellschafter Hit Radio N1 Anbietergesellschaft und die Radio 5 Programm- und Werbegesellschaft mbH beteiligt. Zusammen sind sie mit 10 % an der Funkhaus Nürnberg Studiobetriebs­gesellschaft mbH beteiligt. Diese Anteile werden jetzt von der Funkhaus Nürnberg Studiobetriebsgesellschaft mbH übernommen.