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Medienrat weist analoge Kabelkanäle zu

15.12.2016 | 85 2016
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2016 die Zuweisung analoger Kabelkanäle zur Verbreitung in Breitbandkabelnetzen für folgende vier private Fernsehprogramme und ein Teleshoppingangebot nach Art. 36 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Mediengesetz bis zum 31.12.2018 verlängert.
 
  • N24 (deutschsprachiges Fernseh-Spartenprogramm Information/Bildung)
  • SPORT1 (deutschsprachiges Fernseh-Spartenprogramm Sport)
  • Tele5 (deutschsprachiges Fernseh-Spartenprogramm Unterhaltung)
  • Servus TV (deutschsprachiges Fernseh-Spartenprogramm Unterhaltung mit besonderer Zielgruppenorientierung)
  • HSE24 (Teleshoppingprogramm)
Die Zuweisung erfolgt bis zum 31.12.2018, da im Änderungsgesetz zum Bayerischen Mediengesetz vom 12. Juli 2016 in Art. 34 festgelegt wurde, dass ab 1. Januar 2019 Rundfunkprogramme und Telemedien in Kabel­anlagen in Bayern ausschließlich in digitaler Technik verbreitet werden.