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Medienrat der BLM beschließt Änderung seiner Geschäftsordnung - Neue Transparenzvorschriften aufgenommen

16.02.2017 | 06 2017
Die Geschäftsordnung des Medienrats der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) wird auf Beschluss des Medienrates vom 16. Fe­bruar 2017 um neue Transparenzvorschriften ergänzt.
 
Die Änderung ist notwendig geworden, weil zum 1. Januar 2017 das neue Bayerische Mediengesetz in Kraft getreten ist. Danach ist in Art. 10 Abs. 6 BayMG eine Veröffentlichungspflicht hinsichtlich der BLM-Gremien aufgenommen worden. Sie besagt, dass die Tagesordnung und die Ergebnisse von Medienrats- und Ausschusssitzungen veröffentlicht werden müssen.
 
Die Tagesordnung und die Protokolle der Medienratssitzungen sind bereits im Internetauftritt der Landeszentrale unter www.blm.de veröffentlicht. Künftig werden auch Gegenstand und Ergebnis der nicht-öffentlichen Ausschuss-Sitzungen im Internetauftritt abrufbar sein.

Die Änderung des Bayerischen Mediengesetzes zum 1. Januar 2017 war ursprünglich notwendig geworden, um die neuen gesetzlichen Anforde­rungen an die Zusammensetzung der BLM-Gremien nach den Erkennt­nissen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum ZDF-Staats­vertrag umzusetzen. Danach wird die Zahl der Medienratsmitglieder von 47 auf 50 erhöht. Die Bestimmungen zur Zusammensetzung der Ausschüsse werden erst in der Geschäftsordnung berücksichtigt, die sich der neue Medienrat im Mai geben wird.

Kontakt:
Bettina Pregel
Tel.: (089) 638 08-318
bettina.pregel@blm.de