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BLM prüft Verfassungsbeschwerde über das ZUFFA-Urteil in Sachen Ultimate Fighting beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof

15.12.2017 | 116 2017

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner heutigen Sitzung den Präsidenten bezüglich des ZUFFA-Urteils gebeten,

„alle rechtlichen Möglichkeiten einschließlich der Verfassungsbe­schwerdeerhebung auszuschöpfen, um eine Aufhebung der Urteile des Verwaltungsgerichts München vom 9. Oktober 2014 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. September 2017 zu erreichen.“

Damit reagiert die BLM auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungs­gerichtshofes, in dem die Berufung der Landeszentrale gegen die Klage des UFC-Veranstalters ZUFFA zurückgewiesen wurde. Der Medienrat hatte sich mehrfach mit den Ultimate Fighting-Formaten (Kampfsport Mixed Martial Arts) im DSF, nunmehr Sport 1, befasst und zuletzt am 12. Februar 2015 dazu eine Resolution beschlossen.

Da die UFC-Formate nach Auffassung des Medienrats wegen der extremen Gewaltdarstellung nicht mit dem Leitbild des Rundfunks nach der Bayerischen Verfassung vereinbar sind, wurde Sport 1 aufgefordert, diese Inhalte zu ersetzen. Sport 1 ist der Aufforderung nachgekommen. Der Lizenzhändler ZUFFA KK Ltd. hatte gegen die Aufforderung der BLM geklagt und Recht bekommen.

Kontakt:
Bettina Pregel
Tel.: (089) 638 08-318
bettina.pregel@blm.de