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„Pastewka“: Einigung bei Schleichwerbung

18.04.2019 | 25 2019

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) und die Telemedien-Anbieterin Amazon Instant Video Germany GmbH haben sich auf eine neue Schnittfassung der Folge "Das Lied von Hals und Nase" aus der achten Staffel von "Pastewka" verständigt. Sie ersetzt ab sofort die Ursprungsfassung und ist bei Prime Video abrufbar.

Zwar halten sowohl die BLM als auch Amazon an ihrer Rechtsauffassung fest. Beide begrüßen aber die konstruktive Klärung der Angelegenheit. Die Verwaltungsgerichte müssen nun nicht mehr klären, ob es sich um Schleichwerbung handelte oder nicht.

Im Januar 2019 hatte die BLM die betreffende Folge der bei Prime Video abrufbaren Serie "Pastewka" wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Schleichwerbeverbot untersagt. Daraufhin hatte Amazon Klage zum Verwaltungsgericht München eingereicht, die nunmehr erledigt ist. Die neue Schnittfassung der Folge findet die Zustimmung auch der Landeszentrale. Die Markendarstellungen und -erwähnungen in der neuen Version sind programmlich-dramaturgisch begründbar.

Kontakt:
Stefanie Reger
Tel.: (089) 638 08-315
stefanie.reger@blm.de