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BLM-Hörfunkpreis Teilnahmebedingungen 2023
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Ausschreibung 2023 - Hörfunk

Teilnahmeberechtigt
sind in Bayern genehmigte Programmanbieter, Spartenanbieter und Zulieferer, die ein lokales Hörfunkprogramm ausstrahlen. In der Kategorie "Nachwuchs" und "Sonderpreis der Jury" dürfen auch in Bayern genehmigte lokale Spartenanbieter und Zulieferer teilnehmen, die medienpädagogische sowie Jugend- und Hochschul-Projekte ausstrahlen. In der Kategorie "Spezialpreis: Kultur, Medien, Kirche" sind Mitarbeitende der Stifterhäuser von der Teilnahme ausgeschlossen.

Einsendeschluss
Die Ausschreibung lief bis 20. März 2023. 

Voraussetzung für die Teilnahme am BLM-Hörfunk-Preis 2023 ist die Erstausstrahlung der Beiträge in der Zeit vom 25. Januar 2022 bis zum 03. Februar 2023 bei einem in Bayern genehmigten lokalen Hörfunkprogramm. Gültig ist das Datum der Erstausstrahlung.

Aktuelle Berichterstattung
Hier können alle journalistischen Beitragsformen (Bericht, Reportage, Interview, Kommentar, Feature) zu aktuellen lokalen Ereignissen eingereicht werden. Zulässig sind auch Sondersendungen oder -berichte. Der thematische Bezug (Politik, Gesellschaft, Kultur, Sport etc.) ist freigestellt. Wichtig ist, dass alle Einsendungen einen aktuellen Bezug haben und die Hörerinnen und Hörer aus dem Verbreitungsgebiet informiert werden. 

Unterhaltung und Comedy
In dieser Kategorie können alle redaktionellen Beitragsformen oder Sendungsformate eingereicht werden. Der thematische Bezug (Politik, Gesellschaft, Kultur, Sport etc.) ist freigestellt. Voraussetzung ist, dass der Unterhaltungscharakter im Vordergrund des Beitrages steht.

Moderation
Hier werden herausragende Sendungsmoderationen ausgezeichnet. Von (Live-)Moderationen zu aktuellen Themen oder Ereignissen bis hin zur interaktiven Einbindung von Hörerinnen und Hörern (z.B. durch soziale Netzwerke) oder innovativen und kreativen Moderationskonzepten (z.B. in Doppelmoderationen oder Studiotalks) sind alle Einsendungen möglich.

Nachwuchs
In dieser Kategorie können Beiträge zu allen journalistischen Darstellungsformen ohne thematische Einschränkung eingereicht werden. Zulässig sind Einsendungen von Volontärinnen und Volontären der lokalen Programmanbieter sowie Mitarbeitenden der Mediaschool Bayern und von Hochschulanbietern und medienpädagogischen oder Jugendspartenangeboten.

Promotion
Hier können Promotion-Aktionen oder Crossmedia-Kampagnen eingereicht werden. Bei einer Crossmedia-Kampagne sind die verschiedenen On Air, Online und/oder Print-Aktionen mit einer Konzeptbeschreibung beizulegen.

Sonderpreis der Jury für Bestes Podcast- oder On-Demand Format
Hier können alle genehmigten lokalen Anbieter, Spartenanbieter und Zulieferer eigene Podcast-Serien oder On-Demand-Angebote aus dem Audiobereich einreichen, die entweder ein lokales oder regionales Thema behandeln oder lokale bzw. regionale Informationen bieten. Ein rein werblicher Charakter ist ausgeschlossen, aber Sponsoring ist zulässig.

Spezialpreis "Kultur, Medien und Kirchen"
Der Evangelische Presseverband für Bayern e.V. (EPV) und das katholische Medienhaus Sankt Michaelsbund (SMB) loben zum 7. Mal einen Spezialpreis für "Kultur, Medien und Kirchen" in Bayern aus. Voraussetzung ist, dass die Beiträge im vorgegebenen Zeitraum im Lokalradio in Bayern ausgestrahlt wurden. Zugelassen sind Hörfunkbeiträge, die sich aktuellen kulturellen, sozialen oder kirchlichen Fragestellungen bzw. Themen auf lokaler Ebene annehmen. Innovative, zeitgemäße Darstellungsformen sind dabei erwünscht. Über den Preis entscheidet eine eigene Jury. Der Preis ist mit 1.500 Euro für Hörfunk-Einreichungen dotiert.

  • Jeder genehmigte Programmanbieter, Spartenanbieter oder Zulieferer darf pro Kategorie einen Wettbewerbsbeitrag einreichen.
  • Nicht zulässig ist die ausschließliche Einsendung einer Promotion-Aktion.

Es gibt keine zeitliche Beschränkung für die Einreichungen, allerdings werden der Jury längere Formate ab 10 Minuten, Sondersendungen, Reihen oder Serien in gekürzter Form vorgelegt:

a) Sondersendungen, Talkmagazine, Specials oder Spartensendungen die 10 Minuten stark überschreiten, müssen im Original und zusätzlich mit einem 10-minütigen Ausschnitt einer besonders herausragenden Stelle eingeschickt werden. Ein "Best of"-Zusammenschnitt ist nicht erlaubt.

b) Reihen oder Serien dürfen in allen Kategorien eingeschickt werden. Die Länge der Einzelfolge sollte dabei 10 Minuten nicht überschreiten. Alle Folgen einer Reihe oder Serie müssen im Original eingeschickt werden. Aus organisatorischen Gründen können der Jury allerdings nur zwei Folgen vorgelegt werden – bitte kennzeichnen Sie diese im Online-Formular.

c)  Für den "Sonderpreis der Jury" darf ein Podcast oder On-Demand-Format in Originallänge eingereicht werden.

  • Alle Beiträge müssen im MP3-Format eingereicht werden. Nutzen Sie dazu den Upload oder senden Sie uns die Beiträge per Email, Downloadlink oder als Übertragung (z.B. we transfer).
  • Die Files müssen mit Programm- und Autorname gekennzeichnet sein.
  • Zusätzlich können ergänzende Moderationstexte, Bilder, Videos und Screenshots sowie Beschreibungen eingereicht werden.
  • Musiktitel sollten nach wenigen Sekunden ein- bzw. ausgeblendet werden.

  • Jeder Beitrag muss mit einem eigenen Formular eingereicht und eindeutig einer Kategorie zugeordnet sein. Zusätzlich können ergänzende Moderationstexte, Bilder, Screenshots sowie Beschreibungen eingereicht werden.
  • Die Online-Formulare finden Sie hier.
  • Laden Sie die Beiträge bitte auf der BLM-Webseite hoch oder schicken Sie größere Dateien über Serverdownload oder we transfer an tina.taesch@blm.de
  • Alle Beiträge sind erst nach Absprache von Redaktion und Geschäftsführung einzureichen. Die Ausstrahlung muss der Programmverantwortliche bestätigen. Bei Einreichung von Autoren- oder Produktionsteams sind Namen und Aufgabenverteilung anzugeben. Die Gewinner und Gewinnerinnen werden mit einem "BLM-Radio" pro Team ausgezeichnet; die Gewinnsumme wird entsprechend geteilt.
  • Bei der Kategorie "Nachwuchs" bedarf es eines schriftlichen Nachweises des Ausbildungsverhältnisses zum Zeitpunkt der Erstausstrahlung.  
  • Bei Einreichungen von zuliefernden Produktionsfirmen/Autorinnen und Autoren, ist dies mit dem verantwortlichen Rundfunkanbieter abzustimmen.

Um Unklarheiten zu vermeiden, bitten wir Sie ausdrücklich, im Vorfeld mit sämtlichen an der Produktion des eingereichten Beitrags beteiligten Personen die Rechtesituation eindeutig zu klären. Bei Uneinigkeiten muss der Beitrag leider von der Prämierung ausgeschlossen werden.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Durch die Anmeldung werden der Landeszentrale alle Rechte für die Vorführung vor Jury und Publikum sowie für die Veröffentlichung im Internet überlassen. Es entstehen der BLM daraus keine Kosten und Verpflichtungen.

Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten nicht öffentlich einsehbar sind und von der BLM nur im Zusammenhang mit dem BLM-Preis 2023 verwendet werden.