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BLM-Lokalfernsehpreise Teilnahmebedingungen 2023
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Ausschreibung 2023 - Lokalfernsehen

Teilnahmeberechtigt
in allen Kategorien sind in Bayern genehmigte Programmanbieter, die ein lokales Fernsehprogramm ausstrahlen. In den Kategorien "Sparten- und Sondersendungen" sowie "Nachwuchs" dürfen auch in Bayern genehmigte lokale Spartenanbieter, Zulieferer und die Mediaschool Bayern teilnehmen. In der Kategorie "Spezialpreis: Kultur, Medien, Kirche" sind Mitarbeitende der Stifterhäuser von der Teilnahme ausgeschlossen.

Einsendeschluss
Die Ausschreibung lief bis 10. März 2023.

Voraussetzung für die Teilnahme am BLM-Lokalfernseh-Preis 2022 ist die Erstausstrahlung der Beiträge in der Zeit vom 25. Januar 2022 bis zum 03. Februar 2023 bei einem in Bayern genehmigten lokalen Fernsehprogramm. Gültig ist das Datum der Erstausstrahlung.

Aktuelle Berichterstattung

Hier können alle journalistischen Beitragsformen (z. B. Bericht, Reportage, Interview, Studiotalk, Kommentar, Feature) eingeschickt werden. Der thematische Bezug (z. B. Politik, Gesellschaft, Soziales, Kultur oder Sport) ist freigestellt. Wichtig ist, dass die Zuschauerinnen und Zuschauer in den eingereichten Beiträgen über aktuelle Ereignisse aus dem Verbreitungsgebiet des Anbieters informiert werden.

Sparten- und Sondersendungen

Genehmigte lokale Spartenanbieter, Zulieferer und die Mediaschool Bayern können in dieser Kategorie einen Beitrag, eine Serie bzw. Reihe oder eine ausgewählte Sendung einreichen. Genehmigte lokale Programmanbieter können eine Sondersendung einreichen. Dabei kann sowohl ein journalistisches als auch ein unterhaltendes Format eingereicht werden.

Moderation und Reporter on Location

Hier werden herausragende Sendungsmoderationen ausgezeichnet. Von der klassischen Anmoderation im Studio, aktuellen Informationssendungen, unterhaltenden Magazinen, Talkrunden bis hin zu Vor-Ort-Moderationen bei Veranstaltungen oder Interviews sind alle von einer Moderatorin oder einem Moderator präsentierten Programmbeiträge möglich. Zudem können Reportagen eingereicht werden, bei denen eine Moderationspersönlichkeit eine bedeutende Rolle spielt.

Nachwuchs

Volontärinnen und Volontäre können in dieser Kategorie alle journalistischen Darstellungsformen oder unterhaltende Formate ohne thematische Einschränkung einreichen. Zulässig sind Einsendungen von allen bayerischen lokalen Programmanbietern, Spartenanbietern und Zulieferern, die Volontärinnen und Volontäre ausbilden, sowie Einsendungen der Mediaschool Bayern.

Werbung und Promotion

In dieser Kategorie können einzelne Lokalfernseh-Werbespots (oder Serien), Promotion-Aktionen oder Crossmedia-Kampagnen eingereicht werden. Bei einer Crossmedia-Kampagne sind die verschiedenen On-Air-, Online- und/oder Print-Aktionen mit einer Konzeptbeschreibung einzusenden.

"Sonderpreis der Jury" für Bestes Podcast- oder On-Demand Format

Hier können alle zugelassenen Anbieter und Spartenanbieter eigene Podcast-Serien oder On-Demand-Angebote aus dem Bewegtbildbereich einreichen, die entweder ein lokales oder regionales Thema behandeln oder lokale bzw. regionale Informationen bieten. Ein rein werblicher Charakter ist ausgeschlossen, aber Sponsoring ist zulässig.

Spezialpreis "Kultur, Medien und Kirchen"

Der Evangelische Presseverband für Bayern e.V. (EPV) und das katholische Medienhaus Sankt Michaelsbund (SMB) loben zum 7. Mal einen Spezialpreis für "Kultur, Medien und Kirchen" aus. Voraussetzung ist, dass die Beiträge im vorgegebenen Zeitraum im Lokalfernsehen in Bayern ausgestrahlt wurden. Zugelassen sind TV-Beiträge, die sich aktuellen kulturellen, sozialen oder kirchlichen Fragestellungen bzw. Themen auf lokaler Ebene annehmen. Innovative, zeitgemäße Darstellungsformen sind dabei erwünscht. Über den Preis entscheidet eine eigene Jury. Der Preis ist mit 1.500 Euro für TV-Einreichungen dotiert.

Jeder genehmigte Programmanbieter, Spartenanbieter oder Zulieferer darf pro zugelassener Kategorie einen Wettbewerbsbeitrag einreichen. Nicht zulässig ist die ausschließliche Einsendung einer Werbekampagne oder Promotion-Aktion.

Es gibt keine zeitliche Beschränkung für die Einreichungen, allerdings werden der Jury längere Formate ab 10 Minuten, Sondersendungen, Reihen oder Serien in gekürzter Form bzw. in Ausschnitten vorgelegt:

a) Sondersendungen, Talkmagazine, Specials oder Spartensendungen die 10 Minuten stark überschreiten müssen im Original und zusätzlich mit einem 10-minütigen Ausschnitt einer besonders herausragenden Stelle eingeschickt werden. Ein "Best of"-Zusammenschnitt ist nicht erlaubt.

b) Reihen oder Serien dürfen in allen Kategorien eingeschickt werden. Die Länge der Einzelfolge sollte dabei 10 Minuten nicht überschreiten. Alle Folgen einer Reihe oder Serie müssen im Original eingeschickt werden. Aus organisatorischen Gründen können der Jury allerdings nur zwei Folgen vorgelegt werden – bitte kennzeichnen Sie diese im Online-Formular

c)  Für den "Sonderpreis der Jury" darf ein Podcast oder On-Demand-Format in Originallänge eingereicht werden.

  • Alle Beiträge müssen in H.264/MPEG-4 -Codierung eingereicht werden. (Download oder Übertragung z.B. we transfer).
  • Die Files müssen mit Programm- und Autorname gekennzeichnet sein.

Jeder Beitrag muss mit einem eigenen Formular eingereicht und eindeutig einer Kategorie zugeordnet sein. Zusätzlich können ergänzende Moderationstexte, Bilder, Screenshots sowie Beschreibungen eingereicht werden.

Das Online-Formular finden Sie hier zum ausfüllen.

Bitte senden Sie die Beiträge via E-Mail oder Serverdownload/we transfer an tina.taesch@blm.de

  • Alle Beiträge sind erst nach Absprache von Redaktion und Geschäftsführung einzureichen. Die Ausstrahlung muss der Programmverantwortliche bestätigen. Bei Einreichung von Autoren- oder Produktionsteams sind Namen und Aufgabenverteilung anzugeben. Die Gewinner werden mit einem "BLM-Telly" pro Team ausgezeichnet; die Gewinnsumme wird entsprechend geteilt.
  • Bei der Kategorie "Nachwuchs" bedarf es einer Bestätigung des Ausbildungsverhältnisses zum Zeitpunkt der Erstausstrahlung.  
  • Bei Einreichungen von zuliefernden Produktionsfirmen/Autorinnen und Autoren, ist dies mit dem verantwortlichen Rundfunkanbieter abzustimmen.

Um Unklarheiten zu vermeiden, bitten wir Sie ausdrücklich, im Vorfeld mit sämtlichen an der Produktion des eingereichten Beitrags beteiligten Personen die Rechtesituation eindeutig zu klären. Bei Uneinigkeiten muss der Beitrag leider von der Prämierung ausgeschlossen werden. 

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Durch die Anmeldung werden der Landeszentrale alle Rechte für die Vorführung vor Jury und Publikum sowie für die Veröffentlichung im Internet überlassen. Es entstehen der BLM daraus keine Kosten und Verpflichtungen.

Wir weisen darauf hin, dass Ihre persönlichen Daten nicht öffentlich einsehbar sind und von der BLM nur im Zusammenhang mit dem BLM-Preis 2023 verwendet werden.