Im Unterschied zu den anderen Bundesländern schreibt die Bayerische Verfassung vor, dass Rundfunk ausschließlich in öffentlicher Verantwortung und öffentlich-rechtlicher Trägerschaft betrieben werden kann (Artikel 111a). Deshalb ist die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), die am 1. April 1985 gegründet wurde, auch Veranstalter der privaten Hörfunk- und Fernsehprogramme in Bayern.
Ihre Aufgaben sind im Bayerischen Mediengesetz (BayMG) definiert. Als Anstalt des öffentlichen Rechts hat die BLM das Recht der Selbstverwaltung, übt ihre Aufgaben frei von staatlicher Beeinflussung aus und unterliegt der eingeschränkten Rechtsaufsicht durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.