Vertreter der bayerischen Hochschulen
Der Beschließende Ausschuss stellt fest, dass der Vertreter der bayerischen Hochschulen (Art. 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 BayMG) nicht wirksam in den Medienrat entsandt wurde.
Der Sitz bleibt bis zur Durchführung der Nachwahlen frei.