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Vertreter der Musikorganisationen

Der Beschließende Ausschuss des Medienrats hat in seiner Sitzung am 27. April 2017 die Wahlen der Vertreter der entsendungsberechtigten Organisationen und Stellen für die achte Amtsperiode des Medienrats überprüft und folgenden Beschluss gefasst:
 
Der Beschließende Ausschuss stellt fest, dass der Vertreter der Musikorganisationen (Art. 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 BayMG) nicht wirksam in den Medienrat entsandt wurde.

Der Sitz bleibt bis zur Durchführung der Nachwahlen frei.