(Art. 13 Abs. 1):
"2 Sofern eine Organisation oder Stelle mehrere Vertreter entsendet, sollen zu gleichen Teilen Frauen und Männer entsandt werden. 3 Im Übrigen soll, sofern ein neuer Vertreter entsandt wird, einem männlichen Vertreter eine Frau und einem weiblichen Vertreter ein Mann nachfolgen. 4 Ist dies auf Grund der Zusammensetzung der entsendungsberechtigten Organisation oder Stelle nicht möglich oder aus sonstigen Gründen nicht sachdienlich, ist gegenüber dem Vorsitzenden des Medienrats bei der Benennung des Mitglieds eine schriftliche Begründung abzugeben. 5 Die Begründung ist dem Medienrat bekannt zu geben und auf der Internetseite der Landeszentrale zu veröffentlichen, solange eine Abweichung von der Gleichstellungsregel gegeben ist."
- Organisation: Verband Freier Berufe (Art. 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 19)
Benennung: Dr. Thomas Kuhn als Nachfolger von Dr. Fritz Kempter
Der VFB hat eine stringente Struktur. Neben der Mitgliederversammlung existiert ein zehnköpfiges Präsidium. Dieses wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Es führt mit dem Präsidenten an der Spitze die operativen Geschäfte des Verbandes. die letzten Präsidiumswahlen fanden im November 2016 statt. Im Rahmen dieser Wahlen hat sich keine weibliche Bewerberin aus dem Kreis der Mitlieder zur Verfügung gestellt. Folglich ist das derzeitige Präsidium ausschließlich mit männlichen Mitgliedern besetzt. Da wir es für notwendig erachten, ein Präsidiumsmitglied in den Medienrat zu entsenden, konnte folglich nur ein männliches Mitglied entsandt werden.
Unabhängig von den derzeitigen Fakten begrüßen wir die im Gesetz vorgesehene Gleichstellungsregelung. In diesem Zusammenhang dürfen wir darauf hinweisen, dass die Mit-gliederversammlung des VFB über viele Jahre mit Frau Christa Baumgartner eine weibliche Vertreterin in den Bayerischen Rundfunkrat entsandt hat. Frau Baumgartner ist nicht etwa durch Abwahl aus dem Rundfunkrat ausgeschieden, sondern deshalb, weil sie in den Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks gewechselt hat."