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Gleichstellungsregel

Veröffentlichungspflicht gem. Art. 13 Abs. 1 Satz 5 BayMG
 
Mit der zum 01.01.2017 in Kraft getretenen Änderung des Bayerischen Mediengesetzes trat die folgende Gleichstellungsregel in Kraft
(Art. 13 Abs. 1):

" 2 Sofern eine Organisation oder Stelle mehrere Vertreter entsendet, sollen zu gleichen Teilen Frauen und Männer entsandt werden. 3 Im Übrigen soll, sofern ein neuer Vertreter entsandt wird, einem männlichen Vertreter eine Frau und einem weiblichen Vertreter ein Mann nachfolgen.  4 Ist dies auf Grund der Zusammensetzung der entsendungsberechtigten Organisation oder Stelle nicht möglich oder aus sonstigen Gründen nicht sachdienlich, ist gegenüber dem Vorsitzenden des Medienrats bei der Benennung des Mitglieds eine schriftliche Begründung abzugeben. 5 Die Begründung ist dem Medienrat bekannt zu geben und auf der Internetseite der Landeszentrale zu veröffentlichen, solange eine Abweichung von der Gleichstellungsregel gegeben ist."

   

  • Organisation: Hochschulen (Art. 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13)
    Benennung: Prof. Dr. Michael Braun als Nachfolger von Prof. Dr. Erich Bauer

Begründung v. 11.07.2017:

"Herr Prof. Dr. Michael Braun wurde von den bayerischen Hochschulen als Nachfolger von Herrn Prof. Dr. Erich Bauer als Vertreter der Hochschulen im Medienrat gewählt. Als Mann erfüllt Prof. Dr. Michael Braun damit die Vorgabe des Art. 13 Abs. 1 Satz 5 des Bayerischen Mediengesetzes nicht.
 
Die bayerischen Hochschulen, vertreten durch ihre Präsidentinnen und Präsidenten, sind übereinstimmend der Auffassung, dass ihre Vertreterin / ihr Vertreter im Medienrat eine Präsidentin / ein Präsident einer bayerischen Hochschule sein sollte.
 
Trotz Hinweis auf die Gleichstellungsregel aus Art.13 Abs. 1 Satz 5 des Bayerischen Mediengesetzes hat aus dem Preis der Präsidentinnen und Präsidenten der bayerischen Hochschulen keine Frau als Nachfolgerin von Herrn Prof. Dr. Erich Bauer kandidiert. Es konnte damit auch keine Frau für das Amt gewählt werden. Wie aus dem vorliegenden Protokoll hervorgeht, wurde daher die Wahl zugunsten von Herrn Prof. Dr. Michael Braun entschieden."