(Art. 13 Abs. 1):
2 Sofern eine Organisation oder Stelle mehrere Vertreter entsendet, sollen zu gleichen Teilen Frauen und Männer entsandt werden. 3 Im Übrigen soll, sofern ein neuer Vertreter entsandt wird, einem männlichen Vertreter eine Frau und einem weiblichen Vertreter ein Mann nachfolgen. 4 Ist dies auf Grund der Zusammensetzung der entsendungsberechtigten Organisation oder Stelle nicht möglich oder aus sonstigen Gründen nicht sachdienlich, ist gegenüber dem Vorsitzenden des Medienrats bei der Benennung des Mitglieds eine schriftliche Begründung abzugeben. 5 Die Begründung ist dem Medienrat bekannt zu geben und auf der Internetseite der Landeszentrale zu veröffentlichen, solange eine Abweichung von der Gleichstellungsregel gegeben ist."
- Organisation: Bayerische Staatsregierung
(Art. 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)
Benennung: Prof. Dr. Marion Kiechle als Nachfolgerin von Ilse Aigner
Begründung v. 11.06.2018:
"Mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 Satz 4 des Bayerischen Mediengesetzes und Art. 6 Abs. 3 Satz 4 des Bayerischen Rundfunkgesetzes weise ich auf Folgendes hin: In den Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien und in den Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks werden seitens der Staatsregierung zu gleichen Teilen Frauen und Männer entsandt. Die Entsendung von Frau Staatsministerin Prof. Dr. Kiechle in den Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien ist aufgrund der fachlichen Nähe des Ressorts sachdienlich."