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Gleichstellungsregel

Veröffentlichungspflicht gem. Art. 13 Abs. 1 Satz 5 BayMG
 
Mit der zum 01.01.2017 in Kraft getretenen Änderung des Bayerischen Mediengesetzes trat die folgende Gleichstellungsregel in Kraft
(Art. 13 Abs. 1):

 2 Sofern eine Organisation oder Stelle mehrere Vertreter entsendet, sollen zu gleichen Teilen Frauen und Männer entsandt werden. 3 Im Übrigen soll, sofern ein neuer Vertreter entsandt wird, einem männlichen Vertreter eine Frau und einem weiblichen Vertreter ein Mann nachfolgen.  4 Ist dies auf Grund der Zusammensetzung der entsendungsberechtigten Organisation oder Stelle nicht möglich oder aus sonstigen Gründen nicht sachdienlich, ist gegenüber dem Vorsitzenden des Medienrats bei der Benennung des Mitglieds eine schriftliche Begründung abzugeben. 5 Die Begründung ist dem Medienrat bekannt zu geben und auf der Internetseite der Landeszentrale zu veröffentlichen, solange eine Abweichung von der Gleichstellungsregel gegeben ist."

  • Organisationen der Erwachsenenbildung
    (Art. 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14)
    Benennung: Dr. Roland Gertz als Nachfolger von Dr. Erich Jooß
Die Entsendung wurde mit Blick auf die Gleichstellungsregel gemäß Art. 13 Abs. 1 Satz 5 BayMG am 30.03.2017 wie folgt begründet: 
 
"Ablauf und Ergebnis der Neuwahl des Vertreters/der Vertreterin der Organisationen der Erwachsenenbildung für die 8. Amtsperiode des Medienrats der BLM am 13.02.2017

Die entsendenden Organisationen wurden bei der Einladung ausdrücklich (und schriftlich) auf die veränderte Gesetzeslage hingewiesen, damit sie das bei ihren Kandidat(inn)en-Vorschlägen berücksichtigen können. Die sieben stimmberechtigten Teilnehmer einigen sich einstimmig auf das vorab bereits mit der Einladung zur Versammlung versandte Wahlverfahren.
Sie besetzen per Akklamation eine aus folgenden drei Personen bestehenden Wahlkommission: Herr Eisfeld, Herr Sibler und Herr Knoll. Die Wahlkommission bestimmt Herrn Eisfeld als Vorsitzenden der Wahlkommission, der die Wahlen leitet.
Die Wahlkommission stellt fest, welche der Anwesenden für die beiden Wahlen (Vertreter/in Medienrat und Rundfunkrat) wahlberechtigt sind. Es handelt sich um folgende 7 Personen: Dr. Hörmann (Vollmacht liegt vor), Frau Goldhammer Vollmacht liegt vor), Dr. Gertz, Herr Knoll, Herr Sibler, Herr Meisel und Herr Eß.

1. Wahlvorschläge: Herr Eß schlägt Herrn Dr. Gertz vor und begründet seinen Vorschlag mit der besonderen fachlichen und persönlichen Kompetenz des Bewerbers. Es werden keine weiteren Kandidaten vorgeschlagen.
Dr. Gertz stellt sich den Anwesenden vor und begründet kurz, warum er für dieses Amt kandidiert. Es werden keine weiteren Kandidatinnen bzw. Kandidaten vorgeschlagen.
2. Der Wahlgang findet in geheimer Wahl statt. Herr Sibler gibt nach Auszählen der Stimmen das Wahlergebnis bekannt: es entfallen 7 von 7 möglichen Stimmen auf Dr. Gertz. Herr Eisfeld frägt Dr. Gertz, ob er die Wahl annimmt. Dr. Gertz nimmt die Wahl an und bedankt sich bei den Anwesenden für das damit entgegengebrachte Vertrauen.
3. Der Vorsitzende der Wahlkommission stellt nach den Wahlen fest: Dort, wo eine Frau vorgeschlagen wurde (als bei der künftigen Vertreterin der Organisationen der Erwachsenenbildung im Rundfunkrat des BR), sind wir der Intention und Soll-Vorschrift des Gesetzes gefolgt und haben eine weibliche Kandidatin gewählt. Dort, wo das nicht der Fall war, weil keine der sieben Organisationen eine weibliche Kandidatin vorgeschlagen hat (beim Medienrat der BLM), haben wir uns einstimmig für den ansonsten geeigneten männlichen Kandidaten entschieden."