(Art. 13 Abs. 1):
" 2 Sofern eine Organisation oder Stelle mehrere Vertreter entsendet, sollen zu gleichen Teilen Frauen und Männer entsandt werden. 3 Im Übrigen soll, sofern ein neuer Vertreter entsandt wird, einem männlichen Vertreter eine Frau und einem weiblichen Vertreter ein Mann nachfolgen. 4 Ist dies auf Grund der Zusammensetzung der entsendungsberechtigten Organisation oder Stelle nicht möglich oder aus sonstigen Gründen nicht sachdienlich, ist gegenüber dem Vorsitzenden des Medienrats bei der Benennung des Mitglieds eine schriftliche Begründung abzugeben. 5 Die Begründung ist dem Medienrat bekannt zu geben und auf der Internetseite der Landeszentrale zu veröffentlichen, solange eine Abweichung von der Gleichstellungsregel gegeben ist."
- Organisation: Lehrerverbände (Art. 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14)
Benennung: Michael Schwägerl als Nachfolger von Max Schmidt
Die Entsendung wurde mit Blick auf die Gleichstellungsregel gemäß Art. 13 Abs. 1 Satz 5 BayMG am 22.03.2017 wie folgt begründet:
Bei der Wahl am 13.02.17 haben die anwesenden 15 Wahlfrauen und –männer der Lehrerverbände auf Aufforderung durch den Wahlausschussvorsitzenden nur Herrn Schwägerl vorgeschlagen. Auch auf die nachfolgende ausdrückliche Nachfrage des Wahlausschussvorsitzenden, ob weitere Vorschläge gemacht werden, erfolgte dieses nicht. Folglich war nur eine männliche Person bereit, als Vertreter der Lehrerverbände für den Medienrat zu kandidieren. Es wäre als Alternative nur geblieben, anstelle eines männlichen gar keinen Vertreter zu wählen, was jedoch nicht sachdienlich gewesen wäre. Im Übrigen haben die Lehrerverbände mit Simone Fleischmann eine Frau in den Rundfunkrat und mit Michael Schwägerl einen Mann in den Medienrat entsandt."