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Wahl Verwaltungsrat

Aufruf zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Verwaltungsrats der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien

Bekanntmachung vom 17. Mai 2019

Am 31. Oktober 2019 endet die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrats der Bayeri­schen Landeszentrale für neue Medien (Landeszentrale). Nach Art. 14 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Entwicklung, Förderung und Veranstaltung privater Rundfunkangebote und anderer Telemedien in Bayern (Bayerisches Mediengesetz -BayMG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 2003 (GVBI S. 799, BayRS 2251-4-S), zuletzt ge­ändert durch Art. 39b Abs. 18 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBI S. 230), in Verbin­dung mit der Satzung über die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (Verwaltungsratswahlsatzung -VRS) vom 10. April 2014 (AMBI 2014, S. 32), geändert durch Satzung vom 20. Februar 2019 (AMBI 2019, S. 2) wählt der Medienrat der Landeszentrale für den Verwaltungsrat

1. zwei Mitglieder, die Vertreter der Gemeinden und Gemeindeverbände sind,
2. zwei Mitglieder, die als Anbieter tätig sind, einem Organ eines Anbieters angehören oder in einem Beschäftigungsverhältnis zu einem Anbieter stehen,
3. fünf weitere Mitglieder, die nicht den in den Nummern 1 und 2 genannten Personen­kreisen angehören.

Die von der Landeszentrale genehmigten Anbieter sind gemäß Art. 14 Abs. 2 Satz 4 BayMG berechtigt, für die Wahl des in Nr. 2 genannten Personenkreises Wahlvorschläge einzureichen. In einem Wahlvorschlag soll angegeben werden, welchem Personenkreis der zu wählen­den Mitglieder des Verwaltungsrats der oder die Vorgeschlagene angehört. Die Ge­schlechter sollen ausgewogen vertreten sein. Ein Wahlvorschlag, dem sich nicht eindeutig entnehmen lässt, welchem Personenkreis der zu wählenden Mitglieder des Verwaltungs­rats der oder die Vorgeschlagene angehört, ist gern. § 2 Abs. 2 Satz 3 VRS ungültig.
Der Vorsitzende des Medienrats fordert hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 VRS die wahlvor­schlagsberechtigten genehmigten Anbieter auf, ihm ihre schriftlichen Wahlvorschläge ein­zureichen. Die Wahlvorschläge müssen bis 01. Juli 2019 bei der Bayerischen Landeszen­trale für neue Medien, Heinrich-Lübke-Straße 27 in 81737 München, eingehen. Später eingehende Wahlvorschläge können nicht mehr berücksichtigt werden.

München, den 17. Mai 2019

Walter Keilbart
Vorsitzender des Medienrats