Cookie Hinweis

Suche

29. Sitzung des Medienrats

10.06.2021

Berichte

Pressemitteilungen

Ergebnisse

Top 7.1-7.3: Satzungen und Richtlinie beschlossen

Dem Erlass von zwei Satzungen und einer Richtlinie hat der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) in seiner Sitzung am 10. Juni 2021 zugestimmt. Beschlossen worden sind:

  • die Satzung zu europäischen Produktionen gemäß § 77 Medienstaatsvertrag

Im Medienstaatsvertrag wurde zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben eine Quote von 30 Prozent für europäische Werke in Katalogen der Anbieter von fernsehähnlichen Telemedien eingeführt. Anbieter mit geringen Umsätzen oder geringen Zuschauer­zahlen sind nicht verpflichtet, diese Quote einzuhalten.
Diese gemeinsame Satzung der Medienanstalten tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

  • die Satzung zur Änderung der Fördersatzung

Darin wird das Verfahren zur Förderung der Lokalfernsehanbieter nach Art. 23 Bayerisches Mediengesetz neu geregelt. Aufgrund der Reduzierung der Satellitenkapazitäten ab 1. Juli 2021 und der geplanten Zusammenarbeit der Programmanbieter musste die Berechnung der Förderung für die Programm­herstellung angepasst werden. Außerdem wird nun auch die Verbreitung der Lokal-TV-Programme über das Internet gesondert erwähnt.
Die Satzung zur Änderung der Fördersatzung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

  • die Richtlinie zur Änderung der Förderrichtlinie Funkanalyse Bayern

Die „Förderrichtlinie Funkanalyse“ ist bislang nur auf den Hörfunk ausgerichtet gewesen, soll künftig aber auch den Bereich Fernsehen umfassen. Deshalb war eine Anpassung notwendig. Diese Neuausrichtung spiegelt auch der geänderte Titel wider, der nun folgendermaßen lautet: „Richtlinie zur Förderung von Untersuchungen und Erhebungen zu Fragen der Programminhalte, insbesondere der Qualität, der Wirtschaftlichkeit und der Akzeptanz von Hörfunk- und Fernsehprogrammen nach dem Bayerischen Mediengesetz (Förderrichtlinie Funkanalyse)“.
Die Richtlinie zur Änderung der Förderrichtlinie Funkanalyse Bayern tritt am 15. Juni 2021 in Kraft.

Top 8: Medienrat genehmigt Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei Radio Oberland

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2021 der Änderung von Inhaber und Beteiligungsverhältnissen bei Radio Oberland zugestimmt. Neue Mitgesellschafterin ist die IT-Firma Seitwerk GmbH. Sie übernimmt die Sende­rechte des bisherigen Anbieters Schongauer Nachrichten Karl Motz GmbH & Co. KG und 32 Prozent der Gesellschafteranteile des Zeitungsverlags Oberbayern GmbH & Co. KG.

Damit sehen die Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse an der Radio Oberland Programm­anbieter GmbH & Co. Vermarktungs KG künftig wie folgt aus:

(Anteile in %)

  • Radio und TV GAP GmbH Programmanbieter, 50 %
  • Zeitungsverlag Oberbayern GmbH und Co. KG, 1,00 %
  • Seitwerk GmbH, 49,00 %

Der Seitwerk GmbH werden zur Verbreitung des Hörfunkprogramms Radio Oberland folgende Frequenzen, befristet bis zum 30. Juni 2025, zugewiesen: die UKW-Hörfunk­frequenzen 97,5 MHz (Weilheim/Schongau) und 106,2 MHz (Garmisch-Partenkirchen) mit zugeordneten Füllsendefrequenzen sowie im Voralpenland eine DAB-Kapazität von 96 CU.

Top 9: DAB-Versorgungsgebiet Oberpfalz um Landkreis Kelheim erweitert

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2021 folgenden Beschluss gefasst: Das bisherige Versorgungsgebiet „DAB Oberpfalz“, der Regierungsbezirk Oberpfalz, wird um den Landkreis Kelheim ohne die Gemeinden Aiglsbach, Elsendorf, Stadt Mainburg, Attenhofen und Volkenschwand erweitert. Das neue Versorgungsgebiet umfasst damit die Planungsregionen Regensburg (Region 11) und Oberpfalz-Nord (Region 6) sowie die Stadt Waldershof im Landkreis Tirschenreuth.

Die Versorgung des Landkreises Kelheim wird u. a. durch die DAB-Sendeanlage Kelheim 6C sichergestellt, die Anfang 2020 durch den Bayerischen Rundfunk in Betrieb genommen wurde. Somit erhöht sich im neuen Versorgungsgebiet DAB-Netz Oberpfalz 6C die Zahl der versorgten Einwohnerinnen und Einwohner um rund 100.000 auf 1,2 Mio.

Top 10: Medienrat stimmt Änderung der Satellitenverbreitung der bayerischen Lokal-TV-Programme zu und genehmigt Pilotprojekt

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2021 der bereits angekündigten Änderung der Verbreitung der bayerischen Lokal-TV-Programme via Satellit ab 1. Juli 2021 zugestimmt (vgl. PM 25).

Außerdem genehmigte er das Pilotprojekt von Regionalfernsehen Oberbayern (rfo), das künftig neben der Verbreitung über Kabel verstärkt im Internet verbreitet werden soll. Im Rahmen des nach Art. 23 BayMG geförderten Projektes soll die Verbesserung der Verfügbarkeit und Auffindbarkeit von Lokalfernsehinhalten auf digitalen Plattformen erprobt werden.

Die neue Aufteilung der Programmübertragung via Satellit gestaltet sich wie folgt:

Satellit Astra 1 L; Transponder 1.023 (11.552 MHz) Programme
a.tv HD augsburg.tv, allgäu.tv, Regio TV Schwaben
münchen.tv HD münchen.tv
Niederbayern TV HD Niederbayern TV Landshut, Niederbayern TV Deggendorf-Straubing, Niederbayern TV Passau
OTVA HD TVA Ostbayern, Oberpfalz TV
Franken Plus HD TV Mainfranken, Franken Fernsehen, TV Oberfranken
tv.ingolstadt HD tv.ingolstadt
Lokal-TV-Portal HD Standbildkanal mit HbbTV-Angebot
rfo HD Regional Fernsehen Oberbayern Dynamischer Standbildkanal mit HbbTV-Angebot