Cookie Hinweis

Suche

9. Sitzung des Medienrats

17.05.2018

Berichte

Bericht des Vorsitzenden

Bericht des Präsidenten
 

Pressemitteilungen

Mehr DAB+: Lokalradios in Niederbayern, Oberpfalz und Allgäu werden digital

Datenmissbrauch, Urheberrechtsverstößen oder Cybermobbing kompetent begegnen

 

Ergebnisse

TOP 4.1: TVA Ostbayern: Kapazitäten für Kabel- und Satellitenübertragung verlängert

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2018 die Kabel- und Satellitenkapazitäten des Anbieters TVA Ostbayern um zehn Jahre verlängert. Die von RTL genutzten Übertragungskapazitäten zur Verbreitung des lokalen Fernsehfensters im Programm RTL Regensburg werden bis zum 31. Oktober 2025 verlängert.

Das Versorgungsgebiet des Kabelfernsehprogramms und des lokalen Fernsehfensters verändert sich zeitgleich mit der Verlängerung: Es wird um den Landkreis Cham erweitert; die Stadt Straubing und der Landkreis Straubing-Bogen gehören dafür nicht mehr dazu. Das Kabel-Versorgungsgebiet von TVA-Ostbayern umfasst damit die kreisfreie Stadt Regensburg, sowie die Landkreise Regensburg, Kelheim und Cham. Die Satellitenverbreitung erfolgt über den Astra-Satelliten 19,2° Ost.

Die Verlängerung steht unter dem Vorbehalt der medienrechtlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten. Auflage ist außerdem, dass die bislang in das Gesamtprogramm integrierten und von der BLM genehmigten Spartenangebote und Zulieferungen auch im Verlängerungszeitraum verbreitet werden. Zukünftig von der Landeszentrale genehmigte Spartenangebote und Zulieferungen müssen ebenfalls in das Gesamtprogramm integriert werden.

TOP 6.1: Medienrat genehmigt Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen bei Regio TV Schwaben

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2018 der Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen bei Regio TV Schwaben zugestimmt.

Die Regio TV Schwaben GmbH & Co. KG hat im Moment folgende Gesellschafterstruktur:

Schwäbischer Verlag GmbH & Co. KG Drexler, Gessler 60,0 %
rt.1 media group GmbH 26,0 %
Mediengesellschaft Donau-Iller 10,0 %
Ostalb Medien GmbH 2,0 %
Biberacher Verlagsdruckerei 2,0 %

Die Ostalb Medien GmbH steht im Alleineigentum der Schwäbischer Verlag GmbH & Co. KG Drexler, Gessler.

Die angezeigte Veränderung – eine Übertragung von 14 Prozent der Kapitalanteile von der rt.1 media group GmbH auf die Schwäbischer Verlag GmbH & Co. KG Drexler, Geissler – ist nicht unwesentlich. Denn nach der Änderung kann die Schwäbischer Verlag GmbH & Co. KG Drexler, Gessler alle wesentlichen Entscheidungen unabhängig von den anderen Gesellschaftern treffen.

Dennoch bestätigte der Medienrat die angezeigte Änderung als medienrechtlich unbedenklich. Es entsteht trotz Überschreitung einer wesentlichen Beteiligungshöhe keine vorherrschende Meinungsmacht im Versorgungsgebiet Neu-Ulm, da neben dem Programm von Regio TV Schwaben ein weiteres, vergleichbar meinungsrelevantes Rundfunkprogramm im überwiegenden Teil des Versorgungsgebiets zu empfangen ist. Im Gebiet um Neu-Ulm wird das Hörfunkprogramm Donau 3 des Anbieters DONAU 3 FM M.O.R.E. Lokalfunk Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, der ebenfalls über eine Genehmigung der Landeszentrale verfügt, verbreitet. An der DONAU 3 FM M.O.R.E. Lokalfunk Baden-Württemberg GmbH & Co. KG ist der Schwäbische Verlag nicht beteiligt. Daher bestehen auch nach der Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei Regio TV Schwaben keine medienrechtlichen Bedenken gegen die Fortsetzung der Anbietertätigkeit von Regio TV Schwaben.