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11. Sitzung des Medienrats

TOP 8: Medienrat verlängert Kapazitätszuweisung von Oberpfalz TV

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 8. Januar 2024 die Kapazitätszuweisung des lokalen/regionalen Fernsehprogramms Oberpfalz TV (otv/OTVA HD) verlängert:

  • Kabel: Die Kapazitäten in den Kabelanlagen im Versorgungsgebiet der Städte Amberg und Weiden sowie der Landkreise Amberg-Sulzbach, Neustadt/Waldnaab, Schwandorf und Tirschenreuth wurden bis 4. November 2033 zugewiesen.
  • Satellit: Satellit: Zusätzlich wird OTVA HD in digitaler Technik in Zusammenarbeit mit den Anbietern des Angebotes „TVA Ostbayern“ über Satellit ausgestrahlt – auch diese Kapazitäten wurden bis 4. November 2033 zugewiesen.
  • RTL-Fernsehfenster: Die Kapazitäten zur Verbreitung eines lokalen/regionalen Fernsehfensters im Programm von RTL wurden bis 31. Oktober 2025 zugewiesen.

Im Zuweisungsbescheid ist sicherzustellen, dass die Zulieferungen der Sparten „Religion und Soziales“ und „Landespolitik“ auch im Verlängerungszeitraum von unabhängigen Dritten erbracht werden.

Die Landeszentrale hatte mit Bekanntmachung das Interesse der Anbieter an einer Verlängerung auf ihrer Webseite veröffentlicht. Es waren keine Interessensbekundungen Dritter eingegangen.

TOP 9: Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse

TOP 9.1: Medienrat genehmigt Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei Alpin FM

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 8. Februar 2024 die Unbedenklichkeit der Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse beim Hörfunkangebot Alpin FM im regionalen DAB-Verbreitungsgebiet Oberland-Südostoberbayern bestätigt.

Die in der Anbietergemeinschaft „Alpin FM GmbH & Co.KG“ zusammengeschlossenen Anbieter reduzieren sich von drei auf vier: Ein bisheriger Anbieter, die Radio Oberland Programmanbieter GmbH & Co. Vermarktungs KG, hat sein Viertel der Anteile auf die Funkhaus Rosenheim GmbH & Co. KG übertragen, die somit 50 Prozent der Anteile hält. Die Anteile der beiden anderen Gesellschafter, der Radio Alpenwelle Programmanbietergesellschaft mbH und der Radio Berchtesgadener Land & Chiemgau GmbH, liegen weiter bei je 25 Prozent.

Der Medienrat hielt fest: Die Veränderung führt nicht zu einer Verringerung der Meinungsvielfalt bei dem Programmangebot und es sind damit auch nicht nachträglich die Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit entfallen.

TOP 9.2: Medienrat genehmigt Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei Radio Alpenwelle

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 8. Februar 2024 die Unbedenklichkeit der Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse beim lokalen/regionalen Hörfunkangebot Radio Alpenwelle im Versorgungsgebiet der Landkreise Miesbach und Bad Tölz/Wolfratshausen bestätigt.

Die relevanten Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse der Anbieter sollen wie folgt geändert werden: Die Anteile des Zeitungsverlags Oberbayern GmbH & Co KG in Höhe von 49,80 Prozent sollen auf Renate Moser übergehen. Sie wäre damit neben dem bisherigen Gesellschafter Gerald Nowitzky, der bereits 45,20 Prozent der Anteile hält, und Ingo Bauer mit fünf Prozent neue Gesellschafterin.                          

Nach Auffassung des Medienrats sind durch die Änderungen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt zu befürchten.