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Konstituierende Sitzung des Medienrats

12.05.2022
 

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Ergebnisse

Top 2: Medienrat beschließt neue Geschäftsordnung

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat sich im Rahmen seiner heutigen Neukonstituierung eine neue Geschäftsordnung gegeben. Die Geschäftsordnung muss das Gremium im Rahmen der Neukonstituierung zu Beginn jeder Amtsperiode neu beschließen.

Im Zuge der Befassung wurden einige Änderungen aus dem novellierten Bayerischen Mediengesetz (BayMG), die unmittelbar die Arbeit des Medienrats betreffen, in die neue Geschäftsordnung aufgenommen. So wird nun eine Regelung zur Sitzungsdurchführung per Ton-Bild-Übertragung möglich. Eine Regelung zur allgemeinen Interessenkollision bei Mitgliedern des Medienrates wird zur Anwendung in der Medienratspraxis durch die Geschäftsordnung konkretisiert. Neue gesetzliche Aufgaben, wie z.B. die Prüfung des Informationsgefüges, werden im Übrigen den jeweiligen Ausschüssen des Medienrats zugewiesen.

Fotos

Trio Medienrat 8. Amtsperiode
© BLM/Jan Scheutzow

Bewährtes Trio wiedergewählt: v.l. Thomas Rebensburg (Schriftführer), Katharina Geiger (stv. Vorsitzende), Walter Keilbart (Vorsitzender)

Vorstand Medienrat
© BLM/Jan Scheutzow

Auf gute Kooperation in der 9. Amtsperiode des Medienrats: v.li. Thomas Rebensburg, Walter Keilbart, Dr. Annette Schumacher, Katharina Geiger, Dr. Thorsten Schmiege

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©BLM/Jan Scheutzow

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