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Wahljahr 2024: Welche Regeln gelten bei Wahlwerbung? - BLM veröffentlicht 2. Ausgabe von OBACHT!

02.05.2024 | 21 2024

Im Juni wird das europäische Parlament gewählt. Im September die Landtage in Brandenburg, Sachsen und Thüringen. Vor diesen Wahlen wird im Radio und Fernsehen auch Wahlwerbung ausgestrahlt. Aber welche Regeln gelten hier eigentlich? Die neue Ausgabe von OBACHT!, dem digitalen Werbemagazin der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), erklärt die Rahmenbedingungen.

BLM-Präsident Dr. Thorsten Schmiege erklärt dazu: „Wenn Politiker ihre Präsenz in den Medien nutzen, um ihre Positionen darzustellen und für sich zu werben, sind das Meinungsäußerungen. OBACHT! gibt im Superwahljahr 2024 wichtige Hinweise, wie solche Meinungsäußerungen in Rundfunkspots, bei Verbreitung gegen Bezahlung oder im Auftrag Dritter offengelegt und transparent zu machen sind.“

Der Gesetzgeber hat Radio und TV einer strengeren Regulierung unterstellt als andere Medien. Denn Audio- oder audiovisuelle Medieninhalte haben eine große Suggestivkraft und daher eine besondere Wirkung im Meinungsbildungsprozess. Deshalb ist Wahlwerbung im Rundfunk nur eingeschränkt möglich. Aber auch Informationen oder Werbung in Onlinemedien spielen vor Wahlen eine relevante Rolle. Nach einer BLM-Studie sorgen sich 38 Prozent der Social-Media-Nutzenden davor, mit Inhalten in Sozialen Medien konfrontiert zu werden, ohne zu wissen, ob jemand dafür bezahlt hat oder nicht.

Neben Wahlwerbung geht es in der neuen Ausgabe von OBACHT! auch um Werbeformen auf TikTok oder den Werbeumfang in Fernsehprogrammen. Außerdem gibt es auch einen Blick ins neue Werbequiz der Landeszentrale. Präsentiert wird zudem ein Überblick über die Werbeprüffälle 2023.

OBACHT! erscheint zweimal jährlich. Die aktuelle Ausgabe steht hier zum kostenlosen Download bereit.

Kontakt:
Stefanie Reger
Tel.: (089) 638 08-315
stefanie.reger@blm.de