1. zwölf Vertreter des Landtags, die dieser entsprechend dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und sonstigen organisierten Wählergruppen nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers bestimmt; jede Partei und sonstige organisierte Wählergruppe stellt mindestens einen Vertreter,
2. einem Vertreter der Staatsregierung,
3. je zwei Vertretern der katholischen und evangelischen Kirche, wobei jeweils die kirchlichen Frauenorganisationen zu berücksichtigen sind, sowie einem Vertreter der Israelitischen Kultusgemeinden,
4. je zwei Vertretern der Gewerkschaften und des Bayerischen Bauernverbands sowie je einem Vertreter der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern,
Nach Nr. 4 der genannten Vorschriften:Gewerkschaften:
a) Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk Bayern
b) Bayerischer Beamtenbund e. V. im Deutschen Beamtenbund - Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes -
Industrie- und Handelskammern:
Die im Bayerischen Industrie- und Handelskammertag BIHK e. V. vertretenen Industrie- und Handelskammern.
Handwerkskammern:
Die in der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern vertretenen Handwerkskammern.
5. je einem Vertreter des Bayerischen Städtetags, des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Gemeindetags,
6. einem Vertreter des Bundes der Vertriebenen Landesverband Bayern,
7. einem Verbandsvertreter aus dem Bereich Freizeit, Tourismus, Gastronomie und Hotel,
Nach Nr. 7 der genannten Vorschriften:
Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e. V.
8. einem Vertreter des Bayerischen Jugendrings,
9. zwei Vertretern des Bayerischen Landessportverbands,
10. je einem Vertreter der Schriftsteller-, der Komponisten- und der Musikorganisationen,
Nach Nr. 10 der genannten Vorschriften:
Schriftsteller-Organisationen:
a) Verband deutscher Schriftsteller in ver.di Landesbezirk Bayern
b) Freier Deutscher Autorenverband Landesverband Bayern e. V.
Komponisten-Organisationen:
Deutscher Komponistenverband e. V. Landesverband Bayern
Musik-Organisationen:
Bayerischer Musikrat e. V.
11. einem Vertreter der Intendanzen (Direktionen) der Bayerischen Staatstheater und einem Vertreter der Leiter der Bayerischen Schauspielbühnen,
Nach Nr. 11 der genannten Vorschriften:
a) Intendanzen der Bayerischen Staatstheater:
Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
b) Bayerische Schauspielbühnen:
Deutscher Bühnenverein Landesverband Bayern
12. je einem Vertreter des Bayerischen Journalistenverbands und des Bayerischen Zeitungsverlegerverbands,
13. einem Vertreter der bayerischen Hochschulen,
Nach Nr. 13 der genannten Vorschriften:
Die in Universität Bayern e. V. und Hochschule Bayern e. V. vertretenen Hochschulen.
14. je einem Vertreter der Lehrerverbände, der Elternvereinigungen und der Organisationen der Erwachsenenbildung,
Nach Nr. 14 der genannten Vorschriften:
Lehrerverbände:
a) Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband e. V.
b) Bayerischer Philologenverband e. V.
c) Verband der Lehrer an beruflichen Schulen in Bayern e. V.
d) Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Bayern
e) Katholische Erziehergemeinschaft in Bayern e. V.
f) Bayerischer Realschullehrerverband e. V.
g) Gemeinschaft Evangelischer Erzieher in Bayern e. V.
h) Verband Sonderpädagogik Landesverband Bayern e. V.
Elternvereinigungen:
a) Landeselternverband Bayerischer Realschulen e. V.
b) Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern e. V.
c) Katholische Elternschaft Deutschlands Landesverband Bayern
d) Bayerischer Elternverband e. V.
e) Landeselternvereinigung der Wirtschaftsschulen in Bayern e. V.
f) Freie Elternvereinigung in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern e. V.
g) Landeselternvereinigung der Fachoberschulen Bayerns
h) Arbeitsgemeinschaft der Elternverbände Bayerischer Kindertageseinrichtungen e. V. (ABK)
Organisationen der Erwachsenenbildung:
a) Bayerischer Bibliotheksverband e. V.
b) Bayerischer Volkshochschulverband e. V.
c) Katholische Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Bayern e. V.
d) Arbeitsgemeinschaft für Evangelische Erwachsenenbildung in Bayern e. V.
e) Sankt Michaelsbund Landesverband Bayern e. V.
f) Landesarbeitsgemeinschaft Evangelischer Büchereien in Bayern (LAG)
15. einem Vertreter des Bayerischen Heimattags,
16. einem Vertreter der Familienverbände,
Nach Nr. 16 der genannten Vorschriften:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Familienorganisationen in Bayern.
17. einem Vertreter der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft,
18. einem Vertreter des Bundes Naturschutz in Bayern,
19. einem Vertreter des Verbands der freien Berufe,
20. einem Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen in Bayern,
21. einem Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns.