Nach dem Bayerischen Mediengesetz hat die BLM die Aufgabe, Vielfalt und Qualität der privaten bayerischen Rundfunkangebote zu fördern (Art.11):
- Sie wirkt darauf hin, dass der Meinungsvielfalt Rechnung getragen wird und dass die Rundfunkprogramme einen angemessenen Anteil von Beiträgen mit kulturellen, kirchlichen, sozialen und wirtschaftlichen Inhalten aufweisen.
- Zudem fördert die BLM die Herstellung, Verbreitung und Digitalisierung von Rundfunkprogrammen zur Erhöhung von Vielfalt und Qualität dieser Angebote:
- Besonders zu berücksichtigen sind dabei gemeinnützige Anbieter und Zulieferer.
Förderangebote der Landeszentrale
Fernseh-Förderung nach Artikel 23
Gemäß Art. 23 Bayerisches Mediengesetz (BayMG) besteht für lokale und regionale Fernsehprogramme die Möglichkeit, aus dem BLM-Haushalt Förderung für die Programmherstellung zu beantragen. Dafür sind 1,65 Mio. Euro pro Jahr aus dem BLM-Haushalt vorgesehen. Weitere Mittel in Höhe von ca. 4 Mio. Euro pro Jahr werden vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellt (siehe Förderung nach Art. 23 BayMG.
Programmförderung
Bayerische Anbieter, die nicht nach Art. 23 Bay MG betraut sind, können für die Produktion anspruchsvoller Sendungen und Sendereihen Fördermittel bei der Landeszentrale beantragen. Für das Jahr 2024 stehen 550.000 Euro für die Programmförderung zur Verfügung.
Innovationsförderung
Seit 2022 können auch innovative Audio- und Bewegtbild-Projekte in Bayern gefördert werden. Es stehen 50.000 Euro zur Verfügung.
Finanzierungsbeitrag
zur Sicherstellung der Finanzierung der lokalen/regionalen und landesweiten Fernsehfenster in RTL und SAT.1