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Junger Mann im Studio vor Mikro

Programmförderung

Nach dem Bayerischen Mediengesetz hat die BLM die Aufgabe, Vielfalt und Qualität der privaten bayerischen Rundfunkangebote zu fördern. Deshalb sorgt sie dafür, dass kulturelle, kirchliche, soziale und wirtschaftliche Inhalte nicht zu kurz kommen und der Anteil der Eigenproduktionen möglichst hoch ist.

Bayerische Anbieter, die nicht nach Art. 23 Bay MG betraut sind, können für die Produktion anspruchsvoller Sendungen und Sendereihen Fördermittel bei der Landeszentrale beantragen. Für das Jahr 2023 stehen 500.000 Euro zur Verfügung.

Gemäß Art. 23 Bayerisches Mediengesetz (BayMG) besteht zudem für lokale und regionale Fernsehprogramme die Möglichkeit, aus dem BLM-Haushalt Förderung für die Programmherstellung zu beantragen. Dafür sind 1,65 Mio. Euro pro Jahr aus dem BLM-Haushalt vorgesehen. Weitere Mittel in Höhe von ca. 4 Mio. Euro pro Jahr werden vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellt (siehe Förderung nach Art. 23 BayMG.