Ziel der Programmförderung ist es, die Vielfalt und die Qualität der lokalen und regionalen Rundfunkprogramme in Bayern zu stärken. Der Fokus liegt dabei auf der Unterstützung von inhaltlich und gestalterisch anspruchsvollen Sendungen und Sendereihen im linearen Programm.
Förderinhalte
Neben kulturellen, kirchlichen, sozialen und wirtschaftlichen Themen soll im Rahmen der Programmförderung kann auch das jeweils vom Ausschuss für Medienkompetenz und Inhalte ausgeschriebene Schwerpunktthema besonders berücksichtigt werden.
Förderbewilligung
Die Programmförderung wird jährlich im Herbst neu ausgeschrieben. Über die Förderbewilligung entscheidet das zuständige Gremium der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM). Die Anzahl der geförderten Projekte hängt von der Bewerbungslage und der Höhe der jeweils beantragten Mittel ab. Die BLM behält sich vor, eine Förderzusage auch dann nicht zu erteilen, wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Es stehen aktuell pro Haushaltsjahr 550.000 Euro zur Verfügung.
Bewerbung
Für die Programmförderung der BLM können sich genehmigte oder genehmigungsfähige Anbieter von Hörfunk- und Fernsehangeboten nach dem Bayerischen Mediengesetz bewerben, die über eine von der Landeszentrale erteilte Zuweisung von Übertragungskapazitäten verfügen sowie Spartenanbieter und Zulieferer bei vorgenannten Anbietern. Fernsehprogramme, die durch die BLM bereits nach Art. 23 BayMG betraut werden sind nicht förderfähig.
- Für die Programmförderung gilt die Programmförderungs-Richtlinie (PFR)