Fotos von der Veranstaltung
Das Rechtssymposium ANFORDERUNGEN AN DIE MEDIENREGULIERUNG der BLM bildet den ersten Teil des zweitägigen Symposiums „Künstliche Intelligenz: Herausforderungen für das Medienrecht“ in Kooperation mit dem Institut für Urheber- und Medienrecht e.V. (IUM) in München. Er fand am 27. April von 15 bis 17:30 Uhr in der BLM statt.
Der zweite Teil HERAUSFORDERUNGEN VON ADM-SYSTEMEN IM (PRIVATEN) MEDIENRECHT fand am 28. April von 10 bis 14:45 Uhr unter der Federführung des IUM im Literaturhaus in München statt.
Programm Teil I: ANFORDERUNGEN AN DIE MEDIENREGULIERUNG (BLM, 27.4.2023) am 27. April in der BLM ab 15 Uhr
I. Einführung: Anwendung und Bedeutung von KI in den Medien
- Dr. Thorsten Schmiege, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM)
II. KI – Technische Abläufe und Anwendungsfälle im Medienbereich
1. KI: Einführung, Anwendungen der neuesten Generation, Ethik
- Prof. Dr. Peter Buxmann, TU Darmstadt
2. Medieninhalte mit KI erzeugen - Praxisvortrag zu Anwendungsfällen
- Steffen Kühne, Tech Lead für das AI + Automation Lab des Bayerischen Rundfunks
III. Rechtliche Grundlagen beim Einsatz von KI und Anforderungen an die Medienregulierung
1. Allgemeiner rechtlicher Rahmen auf EU-Ebene und Zuständigkeiten
- Prof. Dr. Mark D. Cole, Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR)
2. KI und Algorithmenregulierung – Die Verantwortung von Unternehmen und Staat am Beispiel der Bekämpfung von Hate Speech
- Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M., Universität Regensburg
3. KI und Medienaufsicht
- Sabine Christmann, LL.M., Bereichsleitung Inhaltregulierung & Aufsicht, BLM
IV: Verabschiedung / Ausblick
- Dr. Thorsten Schmiege, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM)
- Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU), Direktor des Instituts für Urheber- und Medienrecht e.V. (IUM)
- Prof. Dr. Nadine Klass, LL.M. (Wellington), Co-Direktorin IUM
Ab circa 17:30 Uhr: Get-together im Foyer der BLM
Programm, Teil 2: Herausforderungen von ADM-Systemen im (privaten) Medienrecht am 28. April (IUM) im Literaturhaus, 10 bis 14:45 Uhr
I. Einführung: Algorithmenresponsives Medienrecht - eine Problemskizze
- Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M., Direktor des IUM
- Prof. Dr. Nadine Klass, LL.M., Co-Direktorin des IUM
II. KI im Medienbereich: Eine Perspektive aus der Umwelt des Medienrechts
1. ADM-Systeme in der modernen Gesellschaft: ihr Potenzial und ihre Grenzen
- Prof. Dr. Lena Kästner, Universität Bayreuth
2. Die Herausforderungen kommunikativer KI
- Prof Dr. Andreas Hepp, Universität Bremen
3. Wege zum Roboterjournalismus? - Wie verändert KI die journalistische Arbeit?
- Timo Conraths, Rechtsanwalt & DJV
III. KI-basierter Medieneinsatz: Transparenzanforderungen
1. Erklärungsanforderungen beim KI-Einsatz-Allgemeine Rahmenvorgaben und Probleme
- Prof Dr. lndra Spiecker gen. Döhmann, LL.M., Goethe Universität Frankfurt a. M.
2. Transparenz und konkrete Nutzer- und Nutzerinnenerfahrung: Auswirkungen für die medienrechtliche Regulierung
- Dr. Thorsten Schmiege, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Mittagspause (Foyer des Literaturhauses)
IV. KI-BASIERTE GESCHÄFTSMODELLE: HAFTUNGSFRAGEN
1. Achtung, hier spricht ChatGPT - Zur Regulierung von KI-Meinungen
- Prof Dr. Philipp Hacker, Viadrina Universität Frankfurt (Oder)
2. Äußerungsrechtliche Haftungsregelungen beim Einsatz von KI in Medienerzeugnissen
- Dr. Graziana Kastl-Riemann, Taylor Wessing, Hamburg
V. VERABSCHIEDUNG/ AUSBLICK
- Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU), Direktor des Instituts für Urheber- und Medienrecht e.V. (IUM)
- Prof. Dr. Nadine Klass, LL.M. (Wellington), Co-Direktorin IUM
- Dr. Thorsten Schmiege, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Zum Inhalt
Künstliche Intelligenz (KI) oder etwas genauer: eigenständig agierende algorithmische Entscheidungssysteme (ADM-Systeme) verändern die Medienlandschaft.
Sie begegnen uns künftig an vielen Stellen im Medienalltag:
- Suchmaschinen und Empfehlungssysteme von Medienintermediären und Medienplattformen steuern das Nutzungserlebnis. Sprachassistenten entscheiden über die Auswahl des Inhalts.
- Inhalte werden - personalisiert oder nicht personalisiert - zu einem TV-Sender oder zu einem Rundfunkprogramm zusammengestellt. KI wird regelmäßig als ein Recherchewerkzeug eingesetzt.
- Über KI-Tools monitoren und kontrollieren Social Media- oder Video Sharing-Anbieter die Inhalte auf ihrer Plattform. Aber auch die Rundfunkaufsicht sichtet zunehmend audiovisuelle Inhalte mithilfe von Kl-Softwaresystemen darauf, ob sie unzulässige oder entwicklungsbeeinträchtigende Programme enthalten.
- KI-Systeme filtern unerwünschte Werbung aus; KI-Technologie personalisiert Werbung.
- Nachrichtenagenturen setzen lernfähige ADM-Systeme ein.
Seit kurzem erfahren wir fast täglich, dass das erst der Anfang war. Die Fähigkeiten von generativer KI reichen schon heute viel weiter. Mit generativer KI wird eine bestimmte Klasse von (teil-)autonom operierenden algorithmischen Entscheidungssystemen (ADM-Systeme) bezeichnet, die auf der Grundlage bestehender Inhalte (Daten) neue Inhalte erzeugen kann. Beispiele dafür sind Textgeneratoren wie Chat-GPT oder Bildgeneratoren wie Dall-E 2 - beide vom Unternehmen Open Al. Sie zeigen, dass mit generativer KI schon heute vielfältige Inhalte erzeugt werden können, die von der Text-und Bildgenerierung bis hin zu Musik oder Videos reichen. Das erschließt eine »ganz neue Dimension des 'journalistischen Einsatzes' von KI« (FAZ). Insgesamt bieten die verschiedenen KI-Werkzeuge eine Chance für die Medienlandschaft. Zugleich sind sie auch eine Herausforderung der bislang noch weitgehend auf menschengemachte Inhalte zugeschnittenen Medienregulierung: Wie können Medienschaffende und Medienregulierende - sowohl aus der öffentlich-rechtlichen ex-ante Perspektive als auch der privatrechtlichen ex-post-Haftungsfrage - diese Risiken erkennen? Wie sollen sie die Risiken adressieren, ohne innovationshemmend zu sein? Brauchen wir neue juristische Werkzeuge oder müssen wir die bestehenden Ansätze lediglich weiter ausbauen?
Diese Fragestellungen werden die Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) und das Institut für Urheber- und Medienrecht e.V. München (IUM) in einem gemeinsamen Symposium am 27. und 28. April beleuchten und diskutieren. Das BLM/IUM-Symposium wird sich am Donnerstag, 27. April unter der Federführung der BLM mit den Herausforderungen an die klassische Medienregulierung auseinandersetzen. Am darauffolgenden Freitag, 28. April, werden am IUM die medien(privat)-rechtlichen Fragen beim Einsatz von autonomen Entscheidungssystemen zum Gegenstand der Diskussion werden. In beiden Tagungsabschnitten werden Impulse der Informatik, Ethik und Kommunikationswissenschaften aufgegriffen. lnterdisziplinäre Vorträge führen jeweils in die technischen Fragen bzw. sozialwissenschaftlichen Herausforderungen ein und vermitteln ein gemeinsames Grundlagenwissen. Daran anknüpfend wird aus zwei verschiedenen Perspektiven gefragt, wie das Medienregulierungs- und das Medienprivatrecht diese Impulse produktiv aufgreifen und verarbeiten kann.
BLM und IUM laden Sie herzlich ein, am 27. und 28. April 2023 dabei zu sein! Die Teilnahme ist kostenfrei; eine Anmeldung ist erforderlich.