Update RT DE
Bereits im letzten Bericht habe ich Sie über die Entscheidung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten zu RT DE informiert – dazu heute ein Update:
Zur Vorgeschichte: Anfang Februar – also bereits vor dem russischen Angriff auf die Ukraine – hatte die ZAK entschieden, das russische Fernsehprogramm RT DE in Deutschland zu untersagen. Der Grund: Die erforderliche medienrechtliche Zulassung liegt nicht vor – und würde aufgrund des in Deutschland geltenden Gebots der Staatsferne auch nicht erteilt.
Die Untersagung bezieht sich auf die Verbreitung des Programms als „Rundfunk“, also via Live-Stream im Netz, über die TV-APP „RT News“ und über Satelliten. RT DE kann sich auf keine andere europarechtlich erteilte Erlaubnis (aus Serbien) berufen. Um deutsche Regelungen zu umgehen, wollte RT für sein deutschsprachiges Programm zunächst auch eine Lizenz in Luxemburg bekommen. Dies war Mitte August abgelehnt worden.
RT DE hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen die zuständige Medienanstalt MABB eingereicht. Wann eine Entscheidung fällt, ist offen. Einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat das VG Berlin zurückgewiesen.
Weil RT DE aber auch nach einer Übergangsfrist nach wie vor auf kleineren Plattformen verfügbar ist, hatte die MABB zunächst ein Zwangsgeld von 25.000 Euro verhängt. Nachdem RT DE sein Programm bis zum Ablauf einer ersten Frist nicht einstellte, wurden noch ein zweites Zwangsgeld von 40.000 Euro und diese Woche ein weiteres drittes Zwangsgeld in Höhe von 50.000 Euro festgesetzt.
Die Landesmedienanstalten brauchen hier einen langen Atem, haben diesen aber auch.
Neben der medienrechtlichen Auseinandersetzung in Deutschland läuft europaweit das Verbot aller RT-Angebote und des staatlichen, russischen Radio- und Nachrichtenportals Sputnik durch die EU. Die Europäische Kommission hatte es Ende Februar nach dem Angriff auf die Ukraine als eine der Sanktionsmaßnahmen gegen Russland beschlossen.
Dieses EU-Verbot aller russischen Staatsmedien [auf Englisch, Arabisch, Französisch, Spanisch] ist eine Wirtschaftssanktion, die auf EU-Sanktionsrecht basiert. Aus Sicht der Medienanstalten ist das Verbot zwar politisch nachvollziehbar. Medienrechtlich ist es aber zumindest diffizil. Schließlich sind Medien sind eben keine normalen Wirtschaftsunternehmen…
Unklar ist auch, wer das Verbot in Deutschland durchsetzen muss. Dies wird derzeit zwischen Bund und Ländern geklärt.
Die britische Regulierungsbehörde Ofcom hat RT die Sendelizenz für Großbritannien bereits Mitte März entzogen.
Media For Europe
Den Medien entnommen haben Sie bestimmt auch die Berichterstattung in Sachen Media For Europe (vormals Mediaset):
Media For Europe (MFE) hat der BLM Anfang März Änderungen der Beteiligungsverhältnisse an der Seven.One Entertainment Group GmbH
- einer Tochtergesellschaft der ProSiebenSat.1 Media SE – angezeigt. Auch wenn der genaue Anteil noch nicht ganz festzustehen scheint, ist jedenfalls klar: Die Schwelle von 25 Prozent und damit die Grenze einer maßgeblichen Beteiligung wird überschritten.
Diese Anzeige wird nun in einem bundesweiten Prüfverfahren (zuständige Kommissionen: KEK, ZAK) geprüft. Die Stimmrechtsmitteilung wird zunächst ganz normal in der KEK behandelt, dürfte aber in Bezug auf das Medienkonzentrationsrecht wenig problematisch sein.
Nach einer Beteiligungsveränderung sind zudem die Zulassungsvoraussetzungen durch die ZAK erneut zu prüfen. Beide Verfahren zusammen werden voraussichtlich wenige Monate dauern.
Welche Konsequenzen hat dieser Vorgang mit Blick auf das novellierte BayMG? Im vergangenen Medienrat hatte ich ja berichtet, dass die Landeszentrale im Rahmen der Novelle, die zum 1. April in Kraft tritt, neue Aufgaben mit Blick auf den Schutz der Informationsvielfalt bei maßgeblicher Beteiligung an Programmanbietern übertragen bekommt. Dies gilt auch für ausländische Gesellschafter.
Droht eine Beeinträchtigung des sogenannten „Informationsgefüges“ – in quantitativer oder qualitativer Hinsicht, kann die BLM nach dem neuen BayMG Maßnahmen ergreifen. Zu möglichen Maßnahmen, die einzeln oder in Kombination angewandt werden können, zählen vor allem Vorkehrungen, die ein verbindliches Programmschema oder die Einrichtung eines Programmbeirats vorsehen können. Aber auch Stimmrechtsbeschränkungen in Programmfragen oder die Begrenzung des maßgeblichen Einflusses einzelner Gesellschafter in den Organen des Anbieters sind vorstellbar.
Ob und inwieweit eine Beeinträchtigung der Informationsvielfalt droht, wenn ein Gesellschafter maßgeblichen Einfluss erlangt, d.h. mehr als 25 Prozent der Stimmrechte erwirbt, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden.
Um hier mehr Klarheit zu bekommen, bereitet die Landeszentrale gerade eine Anhörung zu den bei uns zugelassenen Angeboten von ProSiebenSat.1 vor. Dabei soll zum einen dem Thema Staatsferne nachgegangen werden (welchen Einfluss hat Silvio Berlusconi Senior?). Zudem aber wird auch ganz allgemein die Frage gestellt, wie unabhängig ProSiebenSat.1 in Programmfragen von MFE ist und welche Änderung in Bezug auf das Informationsgefüge zu erwarten sind.
Dass wir eine solche Anhörung einleiten, haben wir dem Anbieter und auch Mediaset bereits kommuniziert. Letztere haben maximale Transparenz und Offenheit versprochen.
KEF-Bericht
Einen Tag nach der letzten Medienrats-Sitzung am 18. Februar ist der 23. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) veröffentlicht worden: Er nimmt die ersten zwei Jahre der laufenden Beitragsperiode in den Blick und bestätigt den Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro bis 2024 („bedarfsgerecht finanziert“).
Dabei soll es keinen Ausgleich für den Ausfall aus der verzögerten Beitragsanpassung geben. Sie erinnern sich: Sachsen-Anhalt hatte die Erhöhung um 86 Cent blockiert. ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten daraufhin Verfassungsbeschwerden eingelegt, denen auch stattgegeben wurde.
Erstaunlich ist aus meiner Sicht: Obwohl die Einnahmen aufgrund von Corona zurückgegangen sind, stimmt die alte Rechnung…? Die KEF erkennt Pandemie-bedingten Sonderbedarf zwar weitgehend an, streicht den Öffentlich-Rechtlichen aber weitere angemeldete Mittel. Die Argumentation: Auswirkungen der Pandemie könnten erst bei den Berechnungen für die nächste Beitragsperiode ab 2025 berücksichtigt werden…
Ukraine-Hilfsaktionen der lokalen Sender / Engagement BLM
Der Krieg gegen die Ukraine bewegt uns alle.
Gerade auch in Bayerns lokalem Rundfunk erleben wir gerade eine beispiellose Welle der Solidarität. Über die aktuelle Berichterstattung hinaus bieten zahlreiche Stationen Orientierung und Information über die lokalen Hilfsangebote in ihrem Sendegebiet an. Einige initiieren sogar selbst Aktionen für die Menschen in der Ukraine und für Geflüchtete im Freistaat.
Ob Sach- oder Geldspenden, Vermittlung von Gastfamilien für Geflüchtete oder symbolische Solidaritätsbekundungen – mit ihrer Eigeninitiative und ihrer Berichterstattung über Hilfsmöglichkeiten vor Ort in Bayern beweisen die lokalen Sender einmal mehr, welch wichtige Rolle sie in Krisensituationen spielen.
Nur einige Beispiele aus den bayerischen Radiostationen: Antenne Bayern hat bereits mehr als vier Millionen Euro an Spenden gesammelt. Der Münchner Sender Gong hat schon Unterkünfte für über 5000 Geflüchtete vermittelt. Und Radio Bamberg spendete in Kooperation mit einem ortsansässigen Unternehmen einen Bus, der hilfs- und pflegebedürftige Menschen aus der Ukraine herausfährt.
Auch die lokalen Fernsehprogramme berichten umfangreich über die Auswirkungen des Krieges mitten in Europa auf die verschiedenen Regionen Bayerns und über lokale Hilfsaktionen. Zudem bieten münchen.tv und tv.ingolstadt auf ihren Webseiten eigene Themenseiten mit Spendenaufrufen. TVA Ostbayern listet online zahlreiche Informationen zu lokalen Sammel- und Hilfsstellen auf.
Auch die Landeszentrale selbst hilft entsprechend ihrer Möglichkeiten:
So haben wir eine Mitarbeiterin, die sich als Übersetzerin zur Unterstützung von Flüchtenden aus der Ukraine engagiert, bis auf Weiteres wöchentlich zwei mal vier Stunden für die diese ehrenamtliche Tätigkeit während der Arbeitszeit freigestellt.
Zudem möchten wir – wenn möglich – für unseren in den Ruhestand gehenden Hausmeister eine ukrainische Geflüchtete bzw. einen ukrainischen Geflüchteten einstellen.
Meine Überzeugung: Corporate Responsibility ist in diesen Zeiten wichtiger denn je! Und das ist gleich eine gute Überleitung zu meinem nächsten Thema:
Hinweis auf Startschuss Nachhaltigkeitspakt Medien Bayern
Ich freue mich sehr, dass am 8. April im Rahmen eines Runden Tisches im Bayerischen Landtag der Startschuss für den Nachhaltigkeitspakt Medien Bayern fällt.
Gemeinsam mit Frau Landtagspräsidentin Ilse Aigner, die die Schirmherrschaft des Nachhaltigkeitspakts Medien Bayern übernommen hat, habe ich als Koordinator des geplanten Netzwerks relevante Akteurinnen und Akteure aus Wissenschaft und Medienwirtschaft zu der Auftaktveranstaltung eingeladen. Unter anderem sind Unternehmen wie Amazon, der BR, ego FM, ProSiebenSat1 und Vodafone mit dabei. Zudem sind hochkarätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wie Prof. Dr. Thomas Hess von der Ludwig-Maximilians-Universität München, Direktor Bayerischen Forschungsinstituts für digitale Transformation (bidt), eingeladen. Auch Medienrat Michael Busch hat für den Bayerischen Journalisten Verband sein Kommen zugesagt – vielen Dank!
Gemeinsam wollen wir herausarbeiten, was Nachhaltigkeit im Bereich der Medienwirtschaft bedeutet und wie die derzeit gelebte Wirtschaftspraxis zukunftsverträglich gestaltet werden kann. Wir möchten einheitliche Standards definieren und etablieren. So wollen wir v.a. auch kleineren Medienunternehmen durch das Formulieren von Leitlinien den Einstieg in ein Nachhaltigkeitsmanagement erleichtern.
Ziel ist es, den Nachhaltigkeitspakt auf den Medientagen München (17. bis 19. Oktober) zu präsentieren und zu unterzeichnen.
Hinweis VoD-Gipfel
Schon ein paar Tage vor dem Startschuss zum Nachhaltigkeitspakt Medien Bayern findet am Montag, 4. April, der erste bayerische VoD-Gipfel „Stream On“ statt. Herr Staatsminister Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien, und ich haben zu dieser nicht-öffentlichen Vernetzungsveranstaltung der VoD-Branche in München eingeladen.
Die Zeit ist reif dafür: Streaming ist mittlerweile ein zentraler Teil des Filmstandorts München. Fast alle großen Player (Netflix, Sky…) haben sich aus guten Gründen hier angesiedelt, darüber hinaus ist München auch als Kulisse für Serien u. ä. mehr als attraktiv. Die Landeshauptstadt hat beste Chancen, sich zur Streaming-Hauptstadt in Deutschland zu entwickeln und damit auch jede Menge Glamour an die Isar zu bringen!
Wir wollen unseren Teil zu dieser erfreulichen Entwicklung beitragen: So beleuchtet die Veranstaltung aktuelle Herausforderungen der Branche am Medienstandort Bayern und erörtert, wie wir noch mehr für deren Förderung tun können. Dabei geht es um Schwerpunkte wie Verbesserung der Produktionsbedingungen, Bedarfe bei Medienaus- und -weiterbildungsangeboten und aktuelle regulatorische Anliegen. Networking sowie ein Get-Together runden den Nachmittag ab.
Interessierte können sich im Anschluss (von 17 bis 18 Uhr) digital bei einer öffentlichen Livestream-Talkrunde auf den aktuellen Stand bringen. Mit dabei sind neben mir selbst Elke Walthelm (Sky), Tassilo Raesig (Joyn) und Wolf Osthaus (Netflix).
Rückblick Preisverleihung „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland – und Bayern“
Gestern war die Landeszentrale Gastgeber einer ganz besonderen Veranstaltung: Im Festjahr „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland – und Bayern“ verlieh der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe, Dr. Ludwig Spaenle, im Großen Sitzungssaal einen Preis für den journalistischen Nachwuchs. Besonders gefreut hat uns, dass auch Frau Dr. Knobloch dabei war – als Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, aber auch und gerade als Medienrätin der Landeszentrale.
Was die Landeszentrale damit zu tun hatte? Die im wahrsten Wortsinn ausgezeichneten und unglaublich facettenreichen Beiträge sind im Rahmen des ersten gemeinsamen Volontärs-Workshops von BLM und BR entstanden. Hier lernten die jungen Journalistinnen und Journalisten, wie sich mit Worten, Bildern und Tönen diskriminierungsfrei und verantwortungsvoll Geschichten über jüdisches Leben erzählen lassen – ohne Klischees und Vorurteile.
Aus der gemeinsamen Arbeit entstanden ganz konkret Ideen für Beiträge oder Sendungen, die die Volontärinnen und Volontäre dann für die Ausspielwege ihrer eigenen Medienunternehmen umgesetzt haben. Die Bandbreite reichte von klassischen Hörfunk- oder TV-Beiträgen bis zu Veröffentlichungen auf verschiedenen Social-Media-Plattformen wie YouTube, TikTok oder Instagram. Was mich besonders beeindruckt hat: Alle Beiträge werfen einen frischen, unverkrampften und positiv gestimmten Blick auf jüdisches Leben und jüdische Kultur.
Die drei Gewinner-Beiträge wurden gleichrangig mit einem Preisgeld von jeweils 1000 Euro ausgezeichnet. Sie können sie auf unserer Website anschauen – es lohnt sich!
Broschüre Verschwörungsmythen
Kurz hinweisen möchte ich Sie auf eine neue Broschüre der BLM und der Aktion Jugendschutz Bayern. Ihr Titel: „Von der flachen Erde bis zur Lügenpresse – Warum Verschwörungsmythen ein Problem sind und was Eltern und Fachkräfte dagegen tun können“. Darin wird erklärt, warum Verschwörungsmythen und Fake News ein Problem für Kinder und Jugendliche sind. Die BLM setzt damit ein weiteres Zeichen gegen Hass, Extremismus und Antisemitismus. Ich freue mich, wenn die Broschüre Ihr Interesse findet und Sie sich eines der hinten im Saal ausgelegten Exemplare mitnehmen!
Hinweis media innovations
Herzliche Einladung zu media.innovations, dem Innovations-Event der BLM! Die Veranstaltung findet kommende Woche am Dienstag, 5. April, statt. Expertinnen und Experten aus Praxis und Forschung werden Einblicke in ihre Arbeit geben und aufzeigen, wie Innovation nachhaltig gelingen kann. Es ist die erste Veranstaltung sein langem, die – mit begrenzter Teilnehmerzahl und ausgefeiltem Hygienekonzept – erstmals wieder vor Ort in der BLM stattfinden kann. Natürlich können Sie sich auch via Stream zuschalten (hybrides Veranstaltungskonzept). Die Anmeldung erfolgt über unsere Website.