07.12.2023
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Pressemitteilungen
- Medienrat beschließt Audiostrategie - Wirtschaftliche Tragfähigkeit und lokale Vielfalt als entscheidende Faktoren für Migration 2025
- Lokales Fernsehen flexibel und modern fördern - Medienrat beschließt Lokal-TV-Konzept 2025
- Medienrat stimmt Wirtschaftsplan 2024 zu
- Noch mehr KI-Kurse für die bayerische Lokalrundfunkbranche: Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der BLM für 2024
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Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 beschlossen, den sogenannten „Betrauungsumfang“, also den Anteil der für eine finanzielle Förderung nötigen neuproduzierten Sendeminuten, für die Lokalfernsehanbieter in Bayern zu reduzieren.
Anlass der Entscheidung: Die meisten der 14 Anbieter hatten bei der BLM beantragt, ihren Umfang an betrauter Sendezeit für eine Förderung der Programmherstellung bei den Special-Interest-Sendungen und Satellitenmagazinen für 2024 anzupassen. Nur mit reduzierten Minuten könnten sie in der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage ihrem Publikum auch weiterhin ein qualitätsvolles Angebot anbieten.
Zum Hintergrund: Bereits seit 2008 wird lokales und regionales Fernsehen in Bayern auf Grundlage von Art. 23 Bayerisches Mediengesetz (BayMG) gefördert. Voraussetzung der Förderung ist die „Betrauung“ der Anbieter mit der öffentlichen Aufgabe, qualitätsvolle Programmangebote herzustellen und zu verbreiten.
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 die Kapazitätszuweisungen für Radio Mainwelle im technischen DAB-Verbreitungsgebiet Oberfranken bis 28. Februar 2034 verlängert. Hierfür sprechen rechtliche, programmliche und medienwirtschaftlichen Gründe.
Zudem wurde die zugewiesene Bandbreite der DAB-Kapazität von 48 Capacity Units (CU) auf 54 CU – zunächst im Rahmen der Fortführung eines Pilotprojekts nebst möglicher Anpassung des Fehlerschutzes und der Datenraten von 1. März bis 31. Dezember 2024 – erhöht.
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 die Unbedenklichkeit einer Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei Bayernwelle Südost und Radio Inn-Salzach-Welle der Mediengruppe Bayern GmbH bestätigt.
Bei beiden Hörfunkangeboten übernimmt die „Bavero Verwaltungs GmbH“ die bisherigen Anteile der „Passauer Neue Medien GmbH“ sowie der „Neue Presse Redaktion GmbH“.
Nachdem sämtliche Gesellschaften 100-prozentige Töchter der „Mediengruppe Bayern GmbH“ sind, handele es sich hier um eine konzerninterne Umstrukturierung mit geringer Außenwirkung, so der Medienrat. Auswirkungen auf das Informationsgefüge sind nicht zu befürchten.
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 der AETN UK Germany GmbH die Genehmigung zur Verbreitung des Fernsehspartenprogramms „Crime+Investigation Romania“ erteilt. Die maßgeblichen redaktionellen Entscheidungen werden am Unternehmenssitz in München getroffen. Das nicht auf den Empfang in Deutschland ausgerichtete Pay-TV-Angebot wird ausschließlich verschlüsselt und nur in Rumänien verbreitet.
Die AETN UK Germany GmbH veranstaltet auf der Grundlage einer Genehmigung der Landeszentrale bereits seit dem 1. Januar 2020 14 weitere Fernsehspartenprogramme im EU-Ausland sowie in Drittstaaten., vgl. BLM - Presse 2019 - 19 - Brexit-Lizenzen für TV-Spartenprogramme von AETN UK Germany