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12. Sitzung des Medienrats

TOP 6: Medienrat beschließt Anpassung der Programmausschuss-Satzung

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 14. März 2024 die Anpassung der Programmausschuss-Satzung an die neue Ausschuss-Struktur beschlossen.

Mit der Umstrukturierung der Ausschüsse im vergangenen Jahr sind Fragen der Programmbewertung an den Ausschuss für Medienkompetenz und Inhalte übergegangen. Entsprechend wurde die Satzung angepasst, so dass Vorsitz und stellvertretender Vorsitz des Ausschusses Medienkompetenz und Inhalte künftig als geborene Mitglieder des Programmausschusses gelten.

Im Übrigen sieht die Änderungssatzung gendergerechte Anpassungen vor.

TOP 7: Medienrat entsendet Ulla Kriebel in den Programmausschuss

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 14. März 2024 beschlossen, Ulla Kriebel, Vertreterin der katholischen kirchlichen Frauenorganisationen, in den Programmausschuss zu entsenden. Sie folgt auf Prof. Dr. Klaus Stüwe, Vertreter der Katholischen Kirche.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Religionsgemeinschaften im Medienrat hatten sich einvernehmlich intern auf diese Besetzungsänderung geeinigt, die das Gremium per Akklamation bestätigte.

TOP 9: Genehmigung von Angeboten

TOP 9.1: Medienrat genehmigt TV-Spartenprogramm von AETN UK Germany

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 14. März 2024 der AETN UK Germany GmbH die Genehmigung zur Verbreitung des Fernsehspartenprogramms „History Bulgaria“ erteilt. Die maßgeblichen redaktionellen Entscheidungen werden am Unternehmenssitz in München getroffen. Das nicht auf den Empfang in Deutschland ausgerichtete Pay-TV-Angebot wird ausschließlich verschlüsselt und nur in Bulgarien verbreitet.

Die AETN UK Germany GmbH veranstaltet auf der Grundlage einer Genehmigung der Landeszentrale bereits 16 weitere Fernsehspartenprogramme im EU-Ausland. Erst Ende 2023 hatte der Medienrat die Zulassung des rechtlich gleich gelagerten Angebots „Crime+Investigation Romania“ genehmigt.

TOP 9.2: Medienrat genehmigt TV-Spartenprogramm von ANIXE HD TV

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 14. März 2024 der ANIXE HD TV Television GmbH & Co. KG die Genehmigung zur Verbreitung des Fernsehspartenprogramms „ANIXE HD Serie“ ab dem 1. Mai 2024 erteilt. Die Genehmigung steht noch unter dem Vorbehalt der zustimmenden Entscheidungen der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK).

Das Programm war bisher seit 2006 durch die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) befristet zugelassen. Die Antragstellerin hat sich jetzt für eine Antragstellung bei der Landeszentrale entschieden und die Zulassung wegen des Sitzes in Bayern bei der BLM beantragt.  
 

Der Medienrat entschied: Der Genehmigung zur Fortführung des Programmangebots „ANIXE HD Serie“ steht nichts entgegen. Die Antragstellerin mit Sitz in München sei der Landeszentrale zudem seit vielen Jahren als verlässlicher Anbieter des Programms „ANIXE+“ bekannt und erfülle unverändert die Genehmigungsvoraussetzungen.

TOP 10: Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen

TOP 10.2: Medienrat genehmigt Änderung der Inhaber- und Beteiliungsverhältnisse bei Radio Gong 96.3

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 14. März 2024 die Unbedenklichkeit der Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei der Radio Gong 2000 Programmanbieter GmbH & Co. Hörfunk für München KG bestätigt.

Die Radio Gong 2000 Programmanbieter GmbH & Co. Hörfunk für München KG hatte der BLM angezeigt, dass die Radio der Frau Programmanbietergesellschaft mbH ihre Anteile an die Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG (3,64 %) sowie an die rt1.broadcast management GmbH (2,86 %) verkaufen möchte. Alle verbliebenen vier Gesellschafter erklärten, dass sie auch unter den neuen wirtschaftlichen Gesichtspunkten finanziell und redaktionell in der Lage seien, Radio Gong 96.3 wie zugewiesen zu verbreiten sowie dass sie mit der geplanten Anteilsübertragung einverstanden seien.

Die Anteile an der Radio Gong 2000 Programmanbieter GmbH & Co. Hörfunk für München KG stellen sich damit wie folgt dar:

  • AVE IV Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, 12,00 %
  • Lirek Beteiligung GmbH, 6,50   %
  • Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG, 45,64 %
  • rt1.broadcast management GmbH, 35,86 %

Der Medienrat entschied, dass die erteilte Zuweisung auch nach den gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen bestehen bleibt. Es seien durch die Veränderungen keine nachteilige Auswirkung auf Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt zu befürchten.